Hallo liebe Community,
ich hoffe, es geht allen gut!
Ich stehe momentan vor der Frage, ob es gesetzlich in Ordnung ist, dass der Lieferant seine durch das ERP-System generierten Rechnungen nachträglich mit Anmerkungen versieht. Ich habe bei meiner Recherche leider nichts dazu gefunden.
Es verhält sich so, dass eine Rechnung des Lieferanten, auf Grund von Schwierigkeiten innerhalb des Systems, so generiert wird, dass sie für einen Dritten (in dem Fall mich) rechnerich nicht nachvollziehbar ist. Den einzelnen Positionen wird ein Rabatt abgezogen, der anschließend nicht den Positionswert ergibt. Die Rechnung ist also rechnerisch schlicht falsch. Dies liegt daran, dass es sich um eine Anzahlungsrechnung handelt, das System den Rabatt allerdings nicht anteilig, sondern stets im Gesamten abzieht.
Der Lieferant hat nun seine Rechnung nachträglich (per PDF-Bearbeitung) mit Anmerkungen versehen, aus denen die richtigen Rabatte hervorgehen.
Ist dieses vorgehen generell in Ordnung?
An dem Rechnungsbetrag sowie der Steuer ändert dies nichts. Die Anmerkungen dienen lediglich dazu, nachvollziehen zu können, wie sich die einzelnen Positionen rechnerisch ermitteln.
Viele Grüße
Marvin
ich hoffe, es geht allen gut!
Ich stehe momentan vor der Frage, ob es gesetzlich in Ordnung ist, dass der Lieferant seine durch das ERP-System generierten Rechnungen nachträglich mit Anmerkungen versieht. Ich habe bei meiner Recherche leider nichts dazu gefunden.
Es verhält sich so, dass eine Rechnung des Lieferanten, auf Grund von Schwierigkeiten innerhalb des Systems, so generiert wird, dass sie für einen Dritten (in dem Fall mich) rechnerich nicht nachvollziehbar ist. Den einzelnen Positionen wird ein Rabatt abgezogen, der anschließend nicht den Positionswert ergibt. Die Rechnung ist also rechnerisch schlicht falsch. Dies liegt daran, dass es sich um eine Anzahlungsrechnung handelt, das System den Rabatt allerdings nicht anteilig, sondern stets im Gesamten abzieht.
Der Lieferant hat nun seine Rechnung nachträglich (per PDF-Bearbeitung) mit Anmerkungen versehen, aus denen die richtigen Rabatte hervorgehen.
Ist dieses vorgehen generell in Ordnung?
An dem Rechnungsbetrag sowie der Steuer ändert dies nichts. Die Anmerkungen dienen lediglich dazu, nachvollziehen zu können, wie sich die einzelnen Positionen rechnerisch ermitteln.
Viele Grüße
Marvin