Hallo,
ich habe folgendes Problem. Meine Firma veranstaltet kommerzielle Fachkonferenzen. Nun hat bei einer diser Veranstaltungen ein Mitarbeiter des Fraunhofer Instituts einen Vortrag gehalten und dieses Institut reicht mir nun eine Fahrtkostenabrechnung ein über 250 Euro für eine Bahnfahrt und 129 Euro Hotelübernachtungskosten des Referenten zur Erstattung ein. An der Rechnung hingen Kopien der entsprechenden Belege. Auf den angehängten Belegen waren die 250 Euro Bahnfahrkarte sowie die 129 Euro Hotelrechnung natürlich inkl. MwSt. ausgewiesen.
Doch diese Belege darf ich ja nicht verwenden, da es sich um Kopien handelt.
Soweit ist alles klar und richtig.
Auf der Rechnung des Fraunhofer Instituts wird uns nun jedoch der Gesamtbetrag in Höhe von 379 Euro berechnet und dort steht der Zusatz gechrieben: Dieser Betrag ist umsatzsteuerfrei nach § 4 22a UStG.
Das kann doch so nicht richtig sein, oder verstehe ich da etwas fasch?
Das bedeutet doch, dass das Fraunhofer-Institut von mir die kompletten 379 Euro bekommt und mithilfe der Originalrechnungen sich die Steuer als Vorsteuer auch zusätzlich nochmal vom Finanzamt holen kann. Aber selbst wenn das Fraunhofer-Instituts evtl. wegen seiner Gemeinnützigkeit die Vorsteuer niht ziehen kann, bedeutet das für mich, dass ich die ja in den Betrgen enthaltene Steuer nicht als Vorsteuer geltend machen kann, wa sich so nicht akzeptieren möchte.
Obwohl ich der Dame vom Fraunhofer-Institut das so erklärt habe, schreibt sie mir heute:
"wir können leider keine Rechnung inkl. MWST ausstellen.
Gemäß § 4 Nr. 22a Umsatzsteuergesetz (UStG) sind Umsätze aus Vorträgen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher
oder belehrender Art, die von gemeinnützigen Einrichtungen erbracht werden, umsatzsteuerfrei. Bei den dazugehörigen
Aufwendungen darf keine Vorsteuer gezogen werden"
Kann mir jemand erklären, warum ich für Fahrtkosten von Referenten gemeinnütziger Einrichtungen, die Vorteuer nicht ziehen kann?
Es handelt sich doch mehr oder weniger nur um weitergereichte Rechnungen.
Verstehe ich hier etwas falsch oder die Dame des Instituts?
Lieben Gruss,
Steffi
ich habe folgendes Problem. Meine Firma veranstaltet kommerzielle Fachkonferenzen. Nun hat bei einer diser Veranstaltungen ein Mitarbeiter des Fraunhofer Instituts einen Vortrag gehalten und dieses Institut reicht mir nun eine Fahrtkostenabrechnung ein über 250 Euro für eine Bahnfahrt und 129 Euro Hotelübernachtungskosten des Referenten zur Erstattung ein. An der Rechnung hingen Kopien der entsprechenden Belege. Auf den angehängten Belegen waren die 250 Euro Bahnfahrkarte sowie die 129 Euro Hotelrechnung natürlich inkl. MwSt. ausgewiesen.
Doch diese Belege darf ich ja nicht verwenden, da es sich um Kopien handelt.
Soweit ist alles klar und richtig.
Auf der Rechnung des Fraunhofer Instituts wird uns nun jedoch der Gesamtbetrag in Höhe von 379 Euro berechnet und dort steht der Zusatz gechrieben: Dieser Betrag ist umsatzsteuerfrei nach § 4 22a UStG.
Das kann doch so nicht richtig sein, oder verstehe ich da etwas fasch?
Das bedeutet doch, dass das Fraunhofer-Institut von mir die kompletten 379 Euro bekommt und mithilfe der Originalrechnungen sich die Steuer als Vorsteuer auch zusätzlich nochmal vom Finanzamt holen kann. Aber selbst wenn das Fraunhofer-Instituts evtl. wegen seiner Gemeinnützigkeit die Vorsteuer niht ziehen kann, bedeutet das für mich, dass ich die ja in den Betrgen enthaltene Steuer nicht als Vorsteuer geltend machen kann, wa sich so nicht akzeptieren möchte.
Obwohl ich der Dame vom Fraunhofer-Institut das so erklärt habe, schreibt sie mir heute:
"wir können leider keine Rechnung inkl. MWST ausstellen.
Gemäß § 4 Nr. 22a Umsatzsteuergesetz (UStG) sind Umsätze aus Vorträgen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher
oder belehrender Art, die von gemeinnützigen Einrichtungen erbracht werden, umsatzsteuerfrei. Bei den dazugehörigen
Aufwendungen darf keine Vorsteuer gezogen werden"
Kann mir jemand erklären, warum ich für Fahrtkosten von Referenten gemeinnütziger Einrichtungen, die Vorteuer nicht ziehen kann?
Es handelt sich doch mehr oder weniger nur um weitergereichte Rechnungen.
Verstehe ich hier etwas falsch oder die Dame des Instituts?
Lieben Gruss,
Steffi