Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage bezüglich des Anfangsgehaltes eines Bilanzbuchhalters.
Anfang August habe ich bei einem kleinen Industrieunternehmen in der Lebensmittelbranche begonnen und soll den dortigen
Buchhalter ersetzen, der sich nächstes Jahr in den Ruhestand verabschieden wird. Parallel hierzu bereite ich mich gerate auf die
BiBu-Prüfung jetzt im Sept. vor - bin also faktisch noch kein fertiger Bilanzbuchhalter.
Die Bilanzsumme liegt im einstelligen Millionenbereich und das U. hat 25 Mitarbeiter inkl. GF. Ich habe (noch) keine Weisungsbefugnis
und keine Mitarbeiterverantwortung. Mein Chef will mich aber sozusagen als "rechte Hand" im Bereich Finanzen heranführen ggf. auch
mit Handlungsvollmacht oder sogar Prokura.
Die Anfangsprobezeit läuft bis Ende Oktober und dann wird einer neuer Arbeitsvertrag mit neuem Gehalt verhandelt. Ich würde mein
Anfangsgehalt ab November erst einmal mit 3.125 brutto mtl./37.500 p.a. angeben wollen.
Ist dies eurer Meinung nach angemessen?
:?:
ich habe mal eine Frage bezüglich des Anfangsgehaltes eines Bilanzbuchhalters.
Anfang August habe ich bei einem kleinen Industrieunternehmen in der Lebensmittelbranche begonnen und soll den dortigen
Buchhalter ersetzen, der sich nächstes Jahr in den Ruhestand verabschieden wird. Parallel hierzu bereite ich mich gerate auf die
BiBu-Prüfung jetzt im Sept. vor - bin also faktisch noch kein fertiger Bilanzbuchhalter.
Die Bilanzsumme liegt im einstelligen Millionenbereich und das U. hat 25 Mitarbeiter inkl. GF. Ich habe (noch) keine Weisungsbefugnis
und keine Mitarbeiterverantwortung. Mein Chef will mich aber sozusagen als "rechte Hand" im Bereich Finanzen heranführen ggf. auch
mit Handlungsvollmacht oder sogar Prokura.
Die Anfangsprobezeit läuft bis Ende Oktober und dann wird einer neuer Arbeitsvertrag mit neuem Gehalt verhandelt. Ich würde mein
Anfangsgehalt ab November erst einmal mit 3.125 brutto mtl./37.500 p.a. angeben wollen.
Ist dies eurer Meinung nach angemessen?
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