Hallo,
ich bearbeite die Buchhaltung einer Rechtsanwaltskanzlei.
Nun ich doch tatsächlich der Fall eingetreten, dass ein Mandant eine gesonderte Rechnung über die Umsatzsteuer übersandt haben möchte.
Normalfall:
Nettobetrag
zzgl. USt.
Bruttobetrag.
Wenn der Streitfall eines gewerblichen Mandanten nun aber durch seine Rechtschutzversicherung reguliert wird (des Anwalts Honorar, wird durch die Versicherung der Nettobetrag mit dem Hinweis, dass der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt sei, angewiesen.
Die Versicherung und der Mandant bekommen die Rechung zum Ausgleich.
Die Versicherung überweist also Nettobetrag abzgl. einer etwaigen SB, der Mandant also die SB und die zu entrichtene USt.
Ich sehe es doch richtig, dass wir dem Mandanten KEINE gesonderte Rechnung über die USt ausstellen oder müssen wir das doch?
Weiterhin weiß ich derzeitig noch nicht so richtig, wie wir ggü. dem Mandanten am besten argumentieren sollten.
Ich bitte hier um eure Hilfestellung.
ich bearbeite die Buchhaltung einer Rechtsanwaltskanzlei.
Nun ich doch tatsächlich der Fall eingetreten, dass ein Mandant eine gesonderte Rechnung über die Umsatzsteuer übersandt haben möchte.
Normalfall:
Nettobetrag
zzgl. USt.
Bruttobetrag.
Wenn der Streitfall eines gewerblichen Mandanten nun aber durch seine Rechtschutzversicherung reguliert wird (des Anwalts Honorar, wird durch die Versicherung der Nettobetrag mit dem Hinweis, dass der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt sei, angewiesen.
Die Versicherung und der Mandant bekommen die Rechung zum Ausgleich.
Die Versicherung überweist also Nettobetrag abzgl. einer etwaigen SB, der Mandant also die SB und die zu entrichtene USt.
Ich sehe es doch richtig, dass wir dem Mandanten KEINE gesonderte Rechnung über die USt ausstellen oder müssen wir das doch?
Weiterhin weiß ich derzeitig noch nicht so richtig, wie wir ggü. dem Mandanten am besten argumentieren sollten.
Ich bitte hier um eure Hilfestellung.