Models / Aushilfe / freie Mitarbeiter???

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Models / Aushilfe / freie Mitarbeiter???
Guten Tag zusammen,

ich wende mich mit einer etwas speziellen Frage an Euch.

In "meinem" Unternehmen wird über Onlineshops gehandelt. Dafür braucht man zahlreiche Fotos von Artikeln, aber auch für die Shop-Gestaltung Bildern mit Models, etc.

Bisher wurden Bilder genutzt, die die Hersteller bereitstellen. Dies soll nun aber zum "Absetzen von der Masse" verändert werden.

Es müssen also eigene Shootings erfolgen.

Frage hierzu nun:

Wenn wir "Hobby-Models" engagieren, können diese natürlich keine Rechnung erstellen. Angestellt bei uns sind sie aber auch nicht.

Wie also hier die Kosten "verbuchen"???

Vielen Dank im Voraus

Melanie
Wie soll denn etwas verbcut werden, wenn für den Vorgang kein Beleg vorliegt?
Es geht ja eher darum, wie das abgerechnet werden kann...

sollen die Personen als kurzfristige Beschäftigte / Minijobber/ freie Mitarbeiter (obwohl das wohl eher unpassend ist) / etc. erfasst werden?

Eine einfache Auszahlung von Bargeld ist ja nicht möglich.... Das ganze soll einfach Hand und Fuß haben und nicht irgendwann negativ auffallen zwecks "Schwarzarbeit" oder ähnlichem.
Hallo,

Ihr müsst natürlich für die Models einen Arbeitsvertrag bzw. Honorarvertrag machen. Das ist dann der Beleg, der je nachdem als Personalaufwand oder Fremdleistung gebucht wird.

Ich gehe mal davon aus, dass Ihr mit Hobby-Models eher keinen Honorarvertrag machen werdet, sondern diese entweder als kurzfristig Beschäftige (sozialversicherungsfrei, max. 2 Monate Beschäftigung) oder als Mini-Jobber einstellen werdet. Damit wäre die Lohn-Abrechnung auch relativ einfach. Siehe u.a. mal hier: https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Grundlagen/Minijob-Ratgeber-Geringfuegige-Beschaeftigung.html?sphrase_id=30404627 und auch bei der Minijob-Zentrale

LG, Biene
Bearbeitet: Biene - 20.06.2018 07:50:10
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