Ja, aber der Zeitwert ist niedriger als die AHK.
13.12.2017 13:30:20
Ja, aber der Zeitwert ist niedriger als die AHK.
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13.12.2017 17:06:53
Dann ist es das Gegenteil einer verdeckten Einlage - eine verdeckte Gewinnausschüttung! Wird dein Chef versteuern müssen und obendrein die Gesellschaft. Also nichts mit AHK! Bestimmt den Teilwert, legt das auch nieder und macht einen Vertrag. Dein Chef ist alleiniger Inhaber - da muss alles sauber dokumentiert werden.
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14.12.2017 10:24:06
Sprich am besten den Steuerberater an, da der Fall komplizierter wird. In diesem Fall wird der private Veräusserungsverlust nach § 17 ESTG, der bei deinem Chef entsteht, auf seine GmbH übertragen. Welche steuerliche Konsequenzen sich dabei ergeben, kann dir nur ein Fachmann sagen. Nach HGB muss die Beteiligung auf den Zeitwert abgewertet werden, nach ESTG besteht ein Wahlrecht.
Bearbeitet:
Macaslaut - 14.12.2017 10:24:43
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