Guten Tag,
ich buche erstmalig für eine GmbH, vorher hatte die der Steuerberater. Wir stellen Rechnungen in die UK und nach Deutschland. Unsere Rechnungen werden vor Leistungserbringung gestellt. Nun meinte der Steuerberater ich müsse die Rechnungen jeden Monat genau nach Leistungserbringung aufteilen. Somit würden aus einer Rechnung aufeinmal zum Beispiel 4 Teile. Ich kenne das so nicht. Teilrechnungen können aus Firmeninterna nicht gestellt werden. Muss ich aufteilen? Gibt es eine gesetzliche Grundlage?
Wir sind eine Werbeagentur wo eben die Rechnungen fürs Budget vor der Leistungserbringung gestellt werden. Das "Abarbeiten" des Budgets findet dann meist in den folgenden 4 Monaten statt...
Danke.
DanielaT
ich buche erstmalig für eine GmbH, vorher hatte die der Steuerberater. Wir stellen Rechnungen in die UK und nach Deutschland. Unsere Rechnungen werden vor Leistungserbringung gestellt. Nun meinte der Steuerberater ich müsse die Rechnungen jeden Monat genau nach Leistungserbringung aufteilen. Somit würden aus einer Rechnung aufeinmal zum Beispiel 4 Teile. Ich kenne das so nicht. Teilrechnungen können aus Firmeninterna nicht gestellt werden. Muss ich aufteilen? Gibt es eine gesetzliche Grundlage?
Wir sind eine Werbeagentur wo eben die Rechnungen fürs Budget vor der Leistungserbringung gestellt werden. Das "Abarbeiten" des Budgets findet dann meist in den folgenden 4 Monaten statt...
Danke.
DanielaT