Hallo Norman,
also oben schreibst du als Frage:
1.
Kann ich die Rechnung Ausgang eineln buchen wie immer und dann nach 14 Tagen einfach die Amazionprovision und die Zahlung vo Amazon oder muss ich ein Finanzkonto extra anlegen wo ich praktisch gegenbuche.und jetzt, dass Deine Hauptfrage ist:
2.
Hauptfrage ist ob ich wirklich 19% Umsatzsteuer an 19% Vorsteuer neutral verbuchen muss
..... Leistungen aus Ausland ....Es ist nicht einfach zu antworten, bei so knappen Information gerade auch zu 2.
Und es sind auch 2 komplett unterschiedliche Fragen.
Verstehen tue ich das, wenn man hier nicht vom "Fach" ist, ist es ein ziemlich großes Feld an Fragen.... Und man kann hier ein paar Jahre verbringen, wenn man es selbst machen will und sattelfest sein möchte (selbst erlebt 2009

Nur das ich es nicht selbst machen wollte, sondern beschlossen hatte "Buchhalter" zu werden (siehe mein Registrierungsdatum)
--> Anmerkung betrifft das Thema nur am Rande:
Deshalb empfehle ich auch, den ganzen "Mist" irgendwann abzugeben, an ein Buchhaltungsbüro/Steuerberater und sich lieber um sein eigenes Geschäft zu kümmern und dieses in der Zeit voranzutreiben, als hier paar Euro zu sparen in Monat und vielleicht viele Stunden damit zu verbringen.
(Das gilt, nicht für dich persönlich, sondern für alle die hier Fragen stellen und schon so viel Umsatz machen, das es sich lohnt es abzugeben, bzw finanziell drin ist.)
Schaut mal was man in der Zeit machen kann, wo viele hier bei der Buchhaltung "rumhängen". Ihr könntet gerade jetzt Samstag Vormittag irgendwo stehen in der Stadt und Werbung für eure Produkte machen, ein Youtube Video erstellen, einen Blog schreiben, etc..... usw.....
Stadt dessen sitzt der "Neugründer/Jungunternehmer" vorm Forum und kümmert sich um die Buchhaltung, anstatt das zu tun was wichtig ist.
Vielleicht inspiriert ja der ein oder andere Text, jemanden das richtige zu veranlassen
Weiter zu Deinen Fragen:
Zu 1.
Also die Vorsteuer kannst du dir bei Ist-Versteuerung holen wie "alle" in dem du die Rechnung einbuchst in z.B. Juni und dann die UST VA machst.
Aber, bei der Zahlung, hast du den Verteil, das du die USt erst abführen musst,
wenn du das Geld vom Kunden hast.
Da du auch keine spezielle Software, außer Excel zu nutzen scheinst, bietet es sich geradezu an nur die Geldeingänge als Umsätze zu "buchen" bzw einzutragen. Also wenn du heute am 13.06.15 z.B.: 119 € bekommst aufs Konto, muss deine Exceltabelle eintragen 19€ UST ans FA und 100€ Ertrag(Umsatz). Wann du die Rechnung geschrieben hast, im Juni, oder schon im März ist egal.
Zu 2.
Wenn du eine (Eingangs-)Rechnung bekommst musst du erstmal unterscheiden ob es eine Lieferung(Gegenstand) oder sonstige Leistung(z.B. Dienstleistung) betrifft.
Wenn das ganze mit dem Ausland zu tun hat, kommen 4 Fälle in Betracht
- Es kann eine Einfuhr sein aus dem Drittland (Lieferung)
- Es kann ein innergemeinschaftlicher Erwerb sein (Lieferung)
- Es kann eine sonstige Leistung aus der EU sein (Reverse Charge)
- Es kann eine sonstige Leistung aus dem Drittland sein (Reverse Charge)
Daneben, gibt es bei diesen "Grund"Fällen noch diverse Ausnahmen usw. je nachdem welche Orte/Waren/Dienstleistungen ausgeführt wurden.
z.B. Lieferung von Altmetall, oder z.B. Vermietung von KFZ, Eintrittskarten o.ä., nachzulesen zum Beispiel im USTG §3a
Auf jeden Fall diese vier Fälle oben, kommen bei jeden Unternehmer immer wieder vor als Standard sozusagen und jede dieser 4 Sachen muss in der USTVA gesondert dargestellt werden, bzw gibt es dafür eigene Felder