Pfand/Leergut buchen

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Pfand/Leergut buchen
Hallo nochmal :-)

Dann frage ich besser gleich, um neue Fehler zu vermeiden :-)
Wenn wir Pfandflaschen kaufen, wie soll ich Pfand buchen?
Und danach, wenn wir Flaschen zurückbringen, wie buche ich dann Leergut?
Im Kontenrahmen finde ich für Leergut Aufwand 3830 SKR03, 5820 SKR04
Und für Leergut Erlöse 8540 SKR03 und 4520 SKR04

Wäre es richtig, diese Konten zu verwenden?

Danke schön im Voraus!

Tanja
Hi Glance,

jupp die kannst Du verwenden. Wenn du eine Bilanz erstellst dann gehört das sich noch im Lager befindliche Leergut zum 31.12 auf die Aktivseite ins UV. Sprich wird bei der Inventur mit erfasst.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Zitat
Ansimi schreibt:
jupp die kannst Du verwenden.
Hi Andreas, Danke schön!  :wink1:

Zitat
Wenn du eine Bilanz erstellst dann gehört das sich noch im Lager befindliche Leergut zum 31.12 auf die Aktivseite ins UV. Sprich wird bei der Inventur mit erfasst.
Im Ernst? Auch wenn es um ein paar Mineralwasserflaschen geht?

Meine Frage war unvollständig. Wir sind eine Medienagentur und haben damit geschäftlich nicht zu tun. Nur kaufen ab und zu.
Beim googln habe ich auch nichts eindeutiges gefunden.
Bearbeitet: Glance - 04.05.2011 08:12:08
Nein!!! dann nicht, sorry!

Wenn ihr es nur in kleinen Mengen kauft für die Bewirtung eurer Geschäftspartner dann kommt es unter die "Aufmerksamkeiten"
SKR03 Kto. 4653. Eventuell noch ein 2. Konto anlegen für 19 und 7% Ust. Selbst wenn eure Angestellten sich mal daran bedienen gehört es dort hin, falsch wäre es aber es unter Bewirtungskosten zu verbuchen.


Gruß

Andreas

PS: abgegrenzt und gezählt wird hier am Jahresende natürlich auch nichts.
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Zitat
Ansimi schreibt:
Wenn ihr es nur in kleinen Mengen kauft für die Bewirtung eurer Geschäftspartner dann kommt es unter die "Aufmerksamkeiten"

SKR03 Kto. 4653. Eventuell noch ein 2. Konto anlegen für 19 und 7% Ust. Selbst wenn eure Angestellten sich mal daran bedienen gehört es dort hin, falsch wäre es aber es unter Bewirtungskosten zu verbuchen.
O, toll, Danke! Jetzt ist es klar.
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