Ausgangslage
• Überleitung GKV zu UKV
Ich habe folgende Verständnisfrage zur Ermittlung der UKV
Die Umsatzkosten werden mit Hilfe der Korrekturposten Bestandsveränderung und Aktivierte Eigenleistung rückwärts errechnet.
In erster Instanz werden die Kosten nach GKV laut Periodenkosten ermittelt.
Mit Hilfe der Kostenstellen (Zuordnung nach Funktionsbereiche) und dem verbrauchten Material/ Handelsware -Material werden die Kosten nach GkV errechnet.
Das Ergebnis nach GKV wird dann um die Korrekturposten Bestandsveränderung und aktivierte Eigenleistung bereinigt.
Meine Frage stellt sich zur Bestandsveränderung.
• Wenn Handelswaren wie Gebrauchtgeräte in den Vorräten geführt und diese aufgearbeitet werden, ist die Bestandsveränderung nur für den Anteil der Aufarbeitung zu berücksichtigen oder können die kompletten Handelswaren zu einer Bestandsveränderung führen?
Lt. Bilanzierung Richtlinie betrifft die BV nur fertige und unfertige Erzeugnisse. Dennoch stellt sich mir die Frage, ob es auch bei HW möglich wäre. Grundsätzlich ist mir bewusst, dass der Einkauf von HW keine Wertschöpfung darstellt.
• Zusätzlich habe ich die Frage zur Wertberichtigung in der Bestandsveränderung.
Grundsätzlich ist bei der Ermittlung der BV ist die Wertberichtigung mit zu berücksichtigen, allerdings frage ich mich, zu welcher Schicht die WB (COS var oder fix) gehört?
Mein erster Ansatz war, dass ich die Korrektur in der Zeile BV bei COS fix vornehme.
Allerdings sehe ich hier eine falsche Aussage, da bereits die WB auf Vorräte im GKV enthalten sind (Kosten von 2.000). Mit der Korrektur der BV in COS fix verdopple ich die Kosten an WB.
Die Bestandsveränderung sieht grundsätzlich vor, dass der abgewertete Bestandswert in den Materialkosten herangezogen wird.
siehe Bild
Vielen Dank
Lili
• Überleitung GKV zu UKV
Ich habe folgende Verständnisfrage zur Ermittlung der UKV
Die Umsatzkosten werden mit Hilfe der Korrekturposten Bestandsveränderung und Aktivierte Eigenleistung rückwärts errechnet.
In erster Instanz werden die Kosten nach GKV laut Periodenkosten ermittelt.
Mit Hilfe der Kostenstellen (Zuordnung nach Funktionsbereiche) und dem verbrauchten Material/ Handelsware -Material werden die Kosten nach GkV errechnet.
Das Ergebnis nach GKV wird dann um die Korrekturposten Bestandsveränderung und aktivierte Eigenleistung bereinigt.
Meine Frage stellt sich zur Bestandsveränderung.
• Wenn Handelswaren wie Gebrauchtgeräte in den Vorräten geführt und diese aufgearbeitet werden, ist die Bestandsveränderung nur für den Anteil der Aufarbeitung zu berücksichtigen oder können die kompletten Handelswaren zu einer Bestandsveränderung führen?
Lt. Bilanzierung Richtlinie betrifft die BV nur fertige und unfertige Erzeugnisse. Dennoch stellt sich mir die Frage, ob es auch bei HW möglich wäre. Grundsätzlich ist mir bewusst, dass der Einkauf von HW keine Wertschöpfung darstellt.
• Zusätzlich habe ich die Frage zur Wertberichtigung in der Bestandsveränderung.
Grundsätzlich ist bei der Ermittlung der BV ist die Wertberichtigung mit zu berücksichtigen, allerdings frage ich mich, zu welcher Schicht die WB (COS var oder fix) gehört?
Mein erster Ansatz war, dass ich die Korrektur in der Zeile BV bei COS fix vornehme.
Allerdings sehe ich hier eine falsche Aussage, da bereits die WB auf Vorräte im GKV enthalten sind (Kosten von 2.000). Mit der Korrektur der BV in COS fix verdopple ich die Kosten an WB.
Die Bestandsveränderung sieht grundsätzlich vor, dass der abgewertete Bestandswert in den Materialkosten herangezogen wird.
siehe Bild
Vielen Dank
Lili
Bearbeitet:
Lili - 21.01.2019 17:39:55