Liebe Gemeinde,
ein Mandant fügt der monatlichen Buchhaltung regelmäßig Belege über "Bewirtungskosten" hinzu. Auf diesen Bons sind dann oft "zwei Kaffee" oder "1 Cola" vermerkt.
Der Mandant ist von uns darauf hingewiesen worden, dass Belege über Bewirtungskosten nur unter bestimmten Voraussetzungen vom Finanzamt als Betriebsausgaben anerkannt werden. Unserer Meinung erfüllen seine Belege diese Voraussetzungen nicht.
Nun hat der Mandant seinen Steuerberater gewechselt. Und im telefonischen Kontakt mit denen ist mir heute erzählt worden, dass es für solche Belege doch eine Vielzahl von Buchhungsmöglichkeiten gäbe, die steuerrichtig sind.
Habe mich nicht getraut, näher nachzufragen. Weil ich keine kenne. Habe Sorge, dass ich irgendwas nicht weiss und wollte mein Nichtwissen nicht preis geben.
Hat jemand von euch eine Idee, wie man solche Belege verwenden kann?
Viele Grüße
Mia
ein Mandant fügt der monatlichen Buchhaltung regelmäßig Belege über "Bewirtungskosten" hinzu. Auf diesen Bons sind dann oft "zwei Kaffee" oder "1 Cola" vermerkt.
Der Mandant ist von uns darauf hingewiesen worden, dass Belege über Bewirtungskosten nur unter bestimmten Voraussetzungen vom Finanzamt als Betriebsausgaben anerkannt werden. Unserer Meinung erfüllen seine Belege diese Voraussetzungen nicht.
Nun hat der Mandant seinen Steuerberater gewechselt. Und im telefonischen Kontakt mit denen ist mir heute erzählt worden, dass es für solche Belege doch eine Vielzahl von Buchhungsmöglichkeiten gäbe, die steuerrichtig sind.
Habe mich nicht getraut, näher nachzufragen. Weil ich keine kenne. Habe Sorge, dass ich irgendwas nicht weiss und wollte mein Nichtwissen nicht preis geben.
Hat jemand von euch eine Idee, wie man solche Belege verwenden kann?
Viele Grüße
Mia