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Ömi schreibt: Ich bin Steuerfachwirt, arbeite im Angestelltenverhältnis in einer anderen Branche. Da mein Mann selbständig ist und ich für ihn die Gewinnermittlung seit Jahren mache, hab ich nun überlegt, mich nebenberufl. selbständig zu machen, damit ich ihm Rechnungen schreiben kann. Wir könnten dadurch auch mehr Kosten absetzen. Kann ich mich als Freiberuflerin "selbständige Steuerfachwirtin" anmelden und ihm dann die Buchhaltungsarbeiten in Rechnung stellen? Ich bin wegen des Steuerberatergesetzes unsicher. Vielleicht kann mir jemand eine Auskunft geben.
LG Ömi |
Hier ist vorsicht geboten. Das klingt sehr nach Scheinselbstständigkeit was euch teuer zu stehen kommen kann. Oder versuchst du auch andere Kunden zu akquirieren ?
Was für Buchhaltungsarbeiten willst du ausführen? Viel ist hier tatsächlich durch das Steuerberatergesetz eingeschränkt.
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Zu guter Letzt zum Stundensatz. Hier gibt es teilweise abenteuerlich niedrige Forderungen... Wir als Buchhalter sollten aber im gewissen Maße jenes selbst berechnen können und müssen dann entscheiden was am Markt durchsetzbar ist.
Grob gesagt würde ich jetzt mal auf die Schnelle wie folgt vorgehen:
Tatsächliche Arbeitszeit ./. nicht verrechenbare Stunden (40%?50%?60%?) = zu verrechnende monatl. Stunden
Sämtliche Kosten (inkl. Werbung, SV, Miete, Sicherheitsaufschlag, Versicherung etc.) / verrechnende Stunden = Kosten je verrechnende Stunde
Dann kann man sich ausrechnen, wie viel man je Stunde nehmen muss (abzgl. MwSt) um sein Wunschgehalt zu erzielen.