Bußgeldverfahren wegen Verletzung der statistischen Auskunftspflicht - Hilfe!

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Bußgeldverfahren wegen Verletzung der statistischen Auskunftspflicht - Hilfe!
Hallo zusammen,

ich benötige hier einen Rat. Ein Bescheid über ein Bußgeldverfahren wegen Verletzung der statistischen Auskunftspflicht ist bei mir auf den Tisch gelandet.

In meinem Unternehmen sind die Controller dafür zuständig. In den letzten Monate war diese Stelle in der entsprechenden Zweigstelle nicht besetzt, bzw. nur kurz..... die Begründung für den Umstand ist die (nachweisbare) Fluktuation im Controlling Team, fehlender Controller im entsprechenden Unternehmen und Unterbesetzung im gesamten Team.

Nun habe ich die Möglichkeit mich zu diesen Vorwurf zu äußern. Wer hat Erfahrungen mit diesem Thema? Ich möchte hier Schadensbegrenzung betreiben.

Ich bedanke mich im Voraus.

Gruß,
Anke
Hallo Anke,

den Anwalt beauftragen! Kein Wort vorab. Kosten/Nutzen vergleichen, denn:

Das Statistische Landesamt wendet – im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften –
einen internen Bußgeldkatalog an. Danach bemisst sich die Höhe des Bußgeldes
zum einen nach der Periodizität der statistischen Meldungen (monatlich, viertel-
jährlich, halbjährlich, jährlich, mehrjährlich) und steigert sich zum anderen bei je-
dem weiteren Bußgeldbescheid bis maximal zur gesetzlichen Höchstsumme von
5.000 €. So wird in einem Erstverfahren bei fehlenden oder verspäteten monat -
lichen Meldungen pro Meldeausfall ein Bußgeld von 25 € verhängt. Mit Kosten
und Auslagen liegt der Zahlbetrag für den ersten Bußgeldbescheid (mit drei nicht
rechtzeitigen Monatsmeldungen) bei 98,50 €.

Gruß Andreas :read:
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