Werte Controller,
ich hoffe sehr, dass irgendwer die Zeit und Muse findet, mir in oben näher bezeichneter Sache den ein oder anderen, kreativen Denkansatz mit auf den Weg zu geben - es handelt sich zwar nur um eine Hausaufgabe, doch würde ich mich freuen, hier aus der Erfahrung der Praxis und Praktiker schöpfen zu können.
--//--
Die Fakten:
1. Eine fiktive AG verfügt über zweihundert Niederlassungen in Deutschland.
2. Jede Niederlassung arbeitet absolut selbstständig; der Entscheidungsrahmen der Niederlassungsleiter gestaltet sich zunächst einmal autark (KLR, BAB, GuV) - möglicherweise eine franchiseähnliche Struktur.
3. Zur Unterhaltung aller zentral arbeitenden und gesteuerten Prozesse führt jede Niederlassung monatlich einen Pauschalbetrag ab, mit der alle Gemeinkosten gedeckt werden.
4. Neben dieser Pauschale zahlt jede Niederlassung je Arbeitsplatz eine monatliche Endnutzer- oder Lizenzgebühr. Darüber hinaus ist natürlich ein Gewinnanteil jährlich abzuführen.
5. 20 der 200 Niederlassungen bilden aktiv eigene Mitarbeiter aus!
6. Die Ausbildung bringt Aufwendungen mit sich, die einerseits durch jeweils die ausbildende Niederlassung selbst verursacht und getragen werden und auf der anderen Seite Aufwendungen, die von einer zentralen Abteilung für Bildungsangelegenheiten herrühren. Letztere werden mit dem bereits unter 4. erwähnten Pauschalbetrag abgerechnet / verteilt.
7. Generell führt der Aspekt der Ausbildung zu einem für alle Niederlassung in unterschiedlicher Form wahrnehmbaren (nicht quantifizierbaren!) Imagegewinn.
8. Aufgrund dieses Imagegewinns begehrt man, generell alle Niederlassungen an den Ausbildungskosten, die derzeit nur durch die ausbildenden Niederlassungen getragen werden, (in angemessener, gerechter Form) zu beteiligen.
Die vorangehenden Punkte dienen lediglich der Herleitung des Sachverhaltes; die dort angegebenen Informationen lassen sich nach Belieben um weitere Faktoren, die bei der Ermittlung einer geeigneten Umlagemöglichkeit dienlich sein können und in den generellen betriebswirtschaftlichen Rahmen fallen, erweitern.
Das Umlageverfahren soll gleichwohl derart gewählt sein, dass es langfristig auch derzeit nicht ausbildende Niederlassungen dazu bewegt, künftig selbst auszubilden.
--//--
Wie gesagt, bin ich für jeden Ansatz, Anreiz, jede unausgereifte Überlegung, jeden möglichen Vergleich etc. dankbar! So fand ich beispielsweise heraus, dass Krankenkassen mit ähnlichen Solidarverteilungen arbeiten. Weiß da wer mehr?
Lieben Dank im Voraus!

ich hoffe sehr, dass irgendwer die Zeit und Muse findet, mir in oben näher bezeichneter Sache den ein oder anderen, kreativen Denkansatz mit auf den Weg zu geben - es handelt sich zwar nur um eine Hausaufgabe, doch würde ich mich freuen, hier aus der Erfahrung der Praxis und Praktiker schöpfen zu können.
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Die Fakten:
1. Eine fiktive AG verfügt über zweihundert Niederlassungen in Deutschland.
2. Jede Niederlassung arbeitet absolut selbstständig; der Entscheidungsrahmen der Niederlassungsleiter gestaltet sich zunächst einmal autark (KLR, BAB, GuV) - möglicherweise eine franchiseähnliche Struktur.
3. Zur Unterhaltung aller zentral arbeitenden und gesteuerten Prozesse führt jede Niederlassung monatlich einen Pauschalbetrag ab, mit der alle Gemeinkosten gedeckt werden.
4. Neben dieser Pauschale zahlt jede Niederlassung je Arbeitsplatz eine monatliche Endnutzer- oder Lizenzgebühr. Darüber hinaus ist natürlich ein Gewinnanteil jährlich abzuführen.
5. 20 der 200 Niederlassungen bilden aktiv eigene Mitarbeiter aus!
6. Die Ausbildung bringt Aufwendungen mit sich, die einerseits durch jeweils die ausbildende Niederlassung selbst verursacht und getragen werden und auf der anderen Seite Aufwendungen, die von einer zentralen Abteilung für Bildungsangelegenheiten herrühren. Letztere werden mit dem bereits unter 4. erwähnten Pauschalbetrag abgerechnet / verteilt.
7. Generell führt der Aspekt der Ausbildung zu einem für alle Niederlassung in unterschiedlicher Form wahrnehmbaren (nicht quantifizierbaren!) Imagegewinn.
8. Aufgrund dieses Imagegewinns begehrt man, generell alle Niederlassungen an den Ausbildungskosten, die derzeit nur durch die ausbildenden Niederlassungen getragen werden, (in angemessener, gerechter Form) zu beteiligen.
Die vorangehenden Punkte dienen lediglich der Herleitung des Sachverhaltes; die dort angegebenen Informationen lassen sich nach Belieben um weitere Faktoren, die bei der Ermittlung einer geeigneten Umlagemöglichkeit dienlich sein können und in den generellen betriebswirtschaftlichen Rahmen fallen, erweitern.
Das Umlageverfahren soll gleichwohl derart gewählt sein, dass es langfristig auch derzeit nicht ausbildende Niederlassungen dazu bewegt, künftig selbst auszubilden.
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Wie gesagt, bin ich für jeden Ansatz, Anreiz, jede unausgereifte Überlegung, jeden möglichen Vergleich etc. dankbar! So fand ich beispielsweise heraus, dass Krankenkassen mit ähnlichen Solidarverteilungen arbeiten. Weiß da wer mehr?

Lieben Dank im Voraus!

Bearbeitet:
Torben - 24.05.2012 23:50:20