Guten Tag in die Runde,
ich arbeitete in einem Versandhaus für Kfz-Ersatzteile. Wir beliefern Firmen aber auch Privatkunden. Im Privatkundenbereich besteht die Möglichkeit, dass der Kunde die Ersatzteile zurückgeben kann, wenn er sie falsch bestellt hat, nicht passend sind (es gibt von ein und demselben Bauteil unterschiedliche Varianten) usw. Mit der Ware erhält er grundsätzlich die Rechnung und mit der Rechnung einen Retourenschein. Der Retourenschein ist so aufgebaut, dass hier die Kundennummer, die Rechnungsnummer und die Adresse des Kunden aufgeführt sind. Daneben sind alle Ersatzteile aufgelistet, jedoch ohne Preise. Im Falle der Rücksendung nimmt der Kunde also den Retourenbeleg und gibt an welche Ersatzteile er in welcher Menge wieder zurück gibt und (so ist es zumindest vorgesehen), warum er die Teile zurückgibt, z. B. falsches Teile, defektes Teil usw. Bei uns im Wareneingang, werden die Retouren dann über die Kundennummer und die Rechnungsnummer wieder zurück gebucht. Auf dem Kundenkonto entsteht dann entweder ein geminderter Rechnungsbetrag unter dem OP, den der Kunde dann ausgleicht oder ein Guthaben auf der Rechnung, das der Kunde sich dann ausbezahlen lassen kann oder auf eine andere Rechnung anrechnen lassen kann. Aus unserem Warenwirtschaftssystem, in dem auch die Debitoren-OPs verwaltet werden, wird kein separater „Gutschriftbeleg“ erstellt. Bisher haben wir lediglich den Retourenbeleg als „Grundlage“ für die „Gutschrift“ auf dem Kundenkonto verwendet. Unser neue Abteilungsleiter der Buchhaltung ist jedoch der Meinung, dass in diesem B2C-Bereich (wie im B2B-Bereich) ein separater Gutschriftbeleg erstellt werden muss, um dem Grundsatz „Keine Buchung ohne Beleg“ und auch dem Finanzamt gegenüber einen Nachweis zu haben. Kann uns jemand sagen, ob der Retourenbeleg ausreicht oder ein extra Gutschriftbeleg mit Steuerausweis erstellt werden muss? Danke schon einmal im Voraus …
ich arbeitete in einem Versandhaus für Kfz-Ersatzteile. Wir beliefern Firmen aber auch Privatkunden. Im Privatkundenbereich besteht die Möglichkeit, dass der Kunde die Ersatzteile zurückgeben kann, wenn er sie falsch bestellt hat, nicht passend sind (es gibt von ein und demselben Bauteil unterschiedliche Varianten) usw. Mit der Ware erhält er grundsätzlich die Rechnung und mit der Rechnung einen Retourenschein. Der Retourenschein ist so aufgebaut, dass hier die Kundennummer, die Rechnungsnummer und die Adresse des Kunden aufgeführt sind. Daneben sind alle Ersatzteile aufgelistet, jedoch ohne Preise. Im Falle der Rücksendung nimmt der Kunde also den Retourenbeleg und gibt an welche Ersatzteile er in welcher Menge wieder zurück gibt und (so ist es zumindest vorgesehen), warum er die Teile zurückgibt, z. B. falsches Teile, defektes Teil usw. Bei uns im Wareneingang, werden die Retouren dann über die Kundennummer und die Rechnungsnummer wieder zurück gebucht. Auf dem Kundenkonto entsteht dann entweder ein geminderter Rechnungsbetrag unter dem OP, den der Kunde dann ausgleicht oder ein Guthaben auf der Rechnung, das der Kunde sich dann ausbezahlen lassen kann oder auf eine andere Rechnung anrechnen lassen kann. Aus unserem Warenwirtschaftssystem, in dem auch die Debitoren-OPs verwaltet werden, wird kein separater „Gutschriftbeleg“ erstellt. Bisher haben wir lediglich den Retourenbeleg als „Grundlage“ für die „Gutschrift“ auf dem Kundenkonto verwendet. Unser neue Abteilungsleiter der Buchhaltung ist jedoch der Meinung, dass in diesem B2C-Bereich (wie im B2B-Bereich) ein separater Gutschriftbeleg erstellt werden muss, um dem Grundsatz „Keine Buchung ohne Beleg“ und auch dem Finanzamt gegenüber einen Nachweis zu haben. Kann uns jemand sagen, ob der Retourenbeleg ausreicht oder ein extra Gutschriftbeleg mit Steuerausweis erstellt werden muss? Danke schon einmal im Voraus …