Hallo,
kann ich als angestellter Bilanzbuchhalter haftbar gemacht werden wenn
mit absicht (Anweisung von Chef) die USt-Zahlung bei der Voranmeldung
gekürzt wird, also passend gemacht wird. Zwei bis Drei Monate später
versuchen wir dies in den nachfolgenden USt-Voranmeldungen wieder gerade
zu ziehehn.
Das Problem ist für mich ich bekomme diese Anweisung nur mündlich;
die Steuerberater habe dies auch noch nicht gemerkt, da die immer nur
die jährliche USt verproben und da passt es ja wieder.
Ich kenne jetzt nur den rechtlichen Sachverhalt das bei wiederholten
Verkürzung kann an hier sogar von einem Hinterziehungstatbestand sprechen.
Ich bin da sozusagen ein gebranntes Kind, denn ich habe bei einem Unternehmen
früher gearbeitet das in die Insolvenz ging. Dort haben dei Eigentümer und Geschäftsführer
einfach gemacht was sie wollen, klar der Betrieb gehört ihnen, aber der Insolvenzverwalter
ist dan an mich hernagetretten und wollte mich für div. Privatentnahmen der
Inhaber haftbar machen obwohl ich alles lückenlos dokumentiert habe.
Es würde mich freuen wenn Ihr mir da helfen könnt.
Vielen Dank.
kann ich als angestellter Bilanzbuchhalter haftbar gemacht werden wenn
mit absicht (Anweisung von Chef) die USt-Zahlung bei der Voranmeldung
gekürzt wird, also passend gemacht wird. Zwei bis Drei Monate später
versuchen wir dies in den nachfolgenden USt-Voranmeldungen wieder gerade
zu ziehehn.
Das Problem ist für mich ich bekomme diese Anweisung nur mündlich;
die Steuerberater habe dies auch noch nicht gemerkt, da die immer nur
die jährliche USt verproben und da passt es ja wieder.
Ich kenne jetzt nur den rechtlichen Sachverhalt das bei wiederholten
Verkürzung kann an hier sogar von einem Hinterziehungstatbestand sprechen.
Ich bin da sozusagen ein gebranntes Kind, denn ich habe bei einem Unternehmen
früher gearbeitet das in die Insolvenz ging. Dort haben dei Eigentümer und Geschäftsführer
einfach gemacht was sie wollen, klar der Betrieb gehört ihnen, aber der Insolvenzverwalter
ist dan an mich hernagetretten und wollte mich für div. Privatentnahmen der
Inhaber haftbar machen obwohl ich alles lückenlos dokumentiert habe.
Es würde mich freuen wenn Ihr mir da helfen könnt.
Vielen Dank.