HauptNL Deutschland NL Österreich

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HauptNL Deutschland NL Österreich, Erfassung in der Buchhaltung
Hallo an Alle,

ich habe so viele Fragen bzgl. einer Zweigniederlassung in Österreich.

Die Hauptniederlassung ist in Deutschland und führen Lieferungen und sonstige Leistungen im IT Bereich durch.
Nun wurde in Österreich eine Niederlassung gegründet.

Für eindeutige Kosten, welche in Österreich anfallen wurden bisher in der Buchhaltung eigene Konten errichtet (Vorsteuer Österreich) bzw. auch über separate Kostenstellen gebucht.
Dabei stellte sich mir die Frage: Dürfen die österreichischen Kosten überhaupt in der deutschen Handelsbilanz auftauchen? Oder muss ich die Kosten nur für die Steuerbilanz rausrechnen? In Österreich muss ja, soweit ich informiert bin, eine eigene Bilanz eingereicht werden.

Nächste Frage die aufkam: Müssen die Rechnungen alle an die Haupt NL ausgestellt sein oder dürfen die Rechnungen auch an die NL ausgestellt sein?
Ich hatte eine Rechnung (Lieferung eines Gegenstandes) von einem Österreicher an die Haupt NL Deutschland ausgestellt (Ohne UST), wobei die Lieferung allerdings nur in Österreich erfolgte. M.E. ist das nicht korrekt, weil doch keine innergemeinschaftliche Lieferung erfolgte. Liege ich da richtig?

Dann kam mir noch eine Frage: Wenn ich nun Gegenstände von der Haupt NL in die NL Österreich schicke, muss ich dies unter innergemeinschaftliche Lieferung auch in der ZM berücksichtigen?

Vielleicht kann mir ja jemand helfen. Ich habe leider mit ausländischen Niederlassungen keine Erfahrung. Ich habe auch schon nach Seminaren oder Lehrgängen diesbezüglich gesucht, aber leider nicht fündig geworden. Evtl. hat ja jemand auch hierzu ein paar Tipps.

Vielen Dank vorab.
Zitat
Nicola Frigger schreibt:
Dürfen die österreichischen Kosten überhaupt in der deutschen Handelsbilanz auftauchen?

Müssen sogar. Die Zweigniederlassung ist rechtlich unselbständig, abhängig von der Hauptniederlassung

Zitat
Nicola Frigger schreibt:
Oder muss ich die Kosten nur für die Steuerbilanz rausrechnen?

Ja, steuerrechtlich stellt die Zweigniederlassung eine Betriebsstätte dar. Der Gewinn, der auf die Nierlassung fällt, wird nur in Österreich besteuert.

Zitat
Nicola Frigger schreibt:
Müssen die Rechnungen alle an die Haupt NL ausgestellt sein oder dürfen die Rechnungen auch an die NL ausgestellt sein?

Beide varianten sind möglich.
Zitat
Nicola Frigger schreibt:
Ich hatte eine Rechnung (Lieferung eines Gegenstandes) von einem Österreicher an die Haupt NL Deutschland ausgestellt (Ohne UST), wobei die Lieferung allerdings nur in Österreich erfolgte. M.E. ist das nicht korrekt, weil doch keine innergemeinschaftliche Lieferung erfolgte. Liege ich da richtig?

Hat ein Österreichischer Unternehmer an die Niederlassung in Österreich geliefert? Da liegt natürlich keine  innergemeinschaftliche Lieferung vor. Auf der Rechnung  müssen sowohl die Rechnungsadresse als auch die Lieferadresse stehen.

Zitat
Nicola Frigger schreibt:
Wenn ich nun Gegenstände von der Haupt NL in die NL Österreich schicke, muss ich dies unter innergemeinschaftliche Lieferung auch in der ZM berücksichtigen?

Ja. Die ustd-Nr. der österreichischen Zweigniederlassung und der aktueller  Warenpreis müssen dort angegeben werden
Danke Macaslaut

Ich denke das hilft mir erst einmal weiter.

Die österreichische Rechnung war an die Haupt NL in Deutschland adressiert, die Lieferadresse war auch notiert (Österreich) und dennoch wurde diese als EG-Lieferung ohne UST ausgestellt. Die lasse ich dann mal zwecks Korrektur zurück gehen.
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