Lohnsteuer-Jahresausgleich

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
[ geschlossen ] Lohnsteuer-Jahresausgleich
Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage. Folgendes steht bei www.haufe.de drin zum Lohnsteuer-Jahresausgleich:

Der Lohnsteuer-Jahresausgleich kann frühestens mit der Dezember-Abrechnung des laufenden Jahrs, spätestens mit der März-Abrechnung des Folgejahrs durchgeführt werden. Da nach § 41b EStG die elektronische Meldung der Jahresbescheinigung bis zum 28.2. des Folgejahrs (für 2009 bis 28.2.2010, für 2010 bis 28.2.2011) vorgeschrieben ist, muss in der Praxis der  Lohnsteuer-Jahresausgleich spätestens bis zu diesem Zeitpunkt erfolgen.

Nun meine Frage.

Wenn ich bis zum 28.02.2010 die Jahresbescheinigung abgegeben haben muss, kann ich den Lohnsteuer-Jahresausgleich doch nicht spätestens mit der März-Abrechnung durchführen. Meine März-Abrechnung mache ich ja erst Anfang April.

Oder verstehe ich das irgendwie falsch?

Vielen Dank vorab, für eure Hilfe.
Hallo Küstenjunge,

es soll noch so faire Arbeitgeber geben, die das Gehalt im Voraus zahlen und die März-Abrechnung also Ende Februar erstellen...

Gruß
Gustav
Hallo Gustav,

vielen Dank für die Antwort.

Finde ich aber sehr unlogisch. Wie kann ich Ende Februar die Abrechnung für März erstellen. Ich weiss weder, ob mein AN eventuell im März krank wird noch sonst was.
Ist doch nicht unlogisch. Wenn der AN krank wird, hat er einen Lohnfortzahlungsanspruch, der mindestens den ganzen Monat abdeckt. Und eine fristlose Kündigung ist das Risiko, das beide Seiten eingehen. In diesem Fall müsste die Abrechnung halt geändert werden. Der LStJA für das vergangene Jahr bliebe davon doch auch unberührt.

Die Bezahlung zum Ende des Monats oder gar erst am 15. des Folgemonats (Beispielsfälle sind mir bekannt) wäre dann genauso unlogisch bis extrem unfair. Die Interessen beider Seiten ausgleichend ist einzig und allein der 15. des laufenden Monats.

Gruß
Gustav
Bearbeitet: Gustav - 02.05.2010 20:21:00
Also kapiere ich nicht. Wir machen die Abrechnung im März für den Februar. Andersrum finde ich es auch sehr sehr unlogisch.
Na wenn das Gehalt am 1. des Monats im Voraus bezahlt wird (z.B. wie bei mir), bekomme ich die Abrechnung für das Märzgehalt am 28.2., spätestens am 1.3. ausgehändigt. Also muss sie doch zwangsläufig im Februar gefertigt worden sein.
Hallo Gustav,

die Abrechnungen werden immer erst mit Abschluss des Monats erstellt. Man kann natürlich den Lohn als Abschlag schon vorher bezahlen, abgerechnet wird aber erst mit Ende des Monats. Enstehen dabei Differenzen werden die mit dem Folgemonat verrechnet.

Mit den Sozialkassen haben wir das bereits jetzt schon, da diese Meldungen bereits ca. 5-6 Bankarbeitstage vorm Ende des Monats eingereicht werden müssen, damit die Beiträge 3 Bankarbeitstage vor Monatsende eingezogen werden können. Hier arbeitet man mit Schätzwerten und schließt den Monat dann später ab. ;)


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas + Küstenjunge,

bei der SV kenne ich mich leider überhaupt nicht aus, muss zum Glück keine zahlen.

Der LStJA betrifft aber doch nur die Steuer und - m.E. ganz wichtig -  die des Vorjahres. Wenn ich ihn im Februar technisch auf dem Gehaltszettel für März vornehme, kann er doch noch in die elektronische Jahresbescheinigung für's Vorjahr einfließen. Die laufende Abrechnung der SV und auch der LoSt für den Monat wird doch davon gar nicht berührt. Oder hab' ich da einen Knoten im Kopf?


Gruß
Gustav
Zitat
Ansimi schreibt:
Hallo Gustav,



die Abrechnungen werden immer erst mit Abschluss des Monats erstellt. Man kann natürlich den Lohn als Abschlag schon vorher bezahlen, abgerechnet wird aber erst mit Ende des Monats. Enstehen dabei Differenzen werden die mit dem Folgemonat verrechnet.



Mit den Sozialkassen haben wir das bereits jetzt schon, da diese Meldungen bereits ca. 5-6 Bankarbeitstage vorm Ende des Monats eingereicht werden müssen, damit die Beiträge 3 Bankarbeitstage vor Monatsende eingezogen werden können. Hier arbeitet man mit Schätzwerten und schließt den Monat dann später ab.  





Gruß



Andreas

Also werden Abrechnungen doch erst im nachhinein gedruckt und nicht mir vorraus?

Ich kann ja keine Abrechnung im Vorraus drucken. Ich weiss weder ob mein Arbeitnehmer krank wird indem Abrechnungsmonat noch weiss ich sonst was.

Vielen Dank für die Antworten.
Hi Gustav,

Zitat
Gustav schreibt:
Der LStJA betrifft aber doch nur die Steuer und - m.E. ganz wichtig - die des Vorjahres.

das stimmt schon der Jahresausgleich gehört ins alte Jahr, nur technisch kannst du einen Monat immer erst abschließen wenn er vorbei ist, sprich alle relevanten Daten bekannt sind. Ob es möglich ist den Monat März erstmal mit Schätzwerten zu bearbeiten um die Lohnsteuerbescheinigung fürs Vorjahr zu bekommen, hab ich noch nicht ausprobiert.
Arbeitet man mit Schätzwerten und druckt sich irgendetwas aus, ist bei meiner Softw. ende mit korrekturen und die differenzen werden im nächsten Monat mit eingepflegt. Das könnte bei großen Differenzen bei einer Prüfung schon zu Problemen führen. Die Strafbarkeit, bei großen Differenzen, wurde allerdings bei der Gesetzgebung zum Glück wieder rausgenommen.

Den Jahresausgleich erstelle ich immer spätestens mit der Januarabrechnung und hab somit damit keine Probleme.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (2 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
Anzeige

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Leitung Business Controlling (m/w/d)
Zu den Hekatron Unternehmen gehören inzwischen über 1.000 engagierte und ambitionierte Mitarbeitende. Ihr gemeinsames Ziel: Menschen die Sicherheit zu geben, dass sie im Brandfall geschützt sind. Diese Verantwortung verbindet uns entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Um unsere Kolleginnen und... Mehr Infos >>

Finanzprüfer*in (w/m/d)
Die Stadt Weinheim mit rund 45.000 Einwohner*innen ist inner­halb der Metropol­region Rhein-Neckar ein beliebter Wohnort mit großem Bildungs-, Sport- und Kultur­angebot. Wir als Beschäftigte (ca. 800) der Stadt­verwaltung wollen unsere Stadt Tag für Tag weiter­entwickeln. Wenn Sie Teil un... Mehr Infos >>

Teamleitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Sie sind ein versierter Zahlenexperte mit Führungstalent und suchen eine Aufgabe, in der Ihr Können wirklich geschätzt wird? Das bieten wir Ihnen: Polstermöbel Fischer zählt mit rund 250 Mitarbeitenden zu den großen Polstermöbel-Filialunternehmen in Deutschland mit dem Ziel die Nr. 1 zu sein! Wir... Mehr Infos >>

Steuerfachangestellter / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Die SVG Straßen­verkehrs­genossen­schaft Berlin und Brandenburg eG ist eine von derzeit 15 Straßenverkehrs­genossen­schaften im gesamten Bundesgebiet. Als rechtlich und wirtschaftlich selbständige Genossenschaft sind wir ein Mitgesellschafter der SVG Zentrale in Frankfurt am Main. Sie bündelt und... Mehr Infos >>

Buchhalter/-in (m/w/d) im Bau-, Projekt- und technischen Gebäudemanagement
Das Globana Village am Flughafen Leipzig/Halle besteht aus dem „Fashion-Campus“ um das MMC Mitteldeutsches Mode Center, welches mit über 200 Showrooms namhafter Modemarken und seinen Modemessen die zentrale Distributions- und Beschaffungsplattform für die Modeindustrie und den Modefachhandel in d... Mehr Infos >>

Kaufmann / Kauffrau (w/m/d) als Bilanzbuchhalter / Steuerfachwirt (w/m/d)
Die Energie Südbayern (ESB) bildet ge­mein­sam mit den Tochter­unter­nehmen Energie­netze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unter­nehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeite­rinnen und Mit­arbeitern, Aus­zu­bil­den­den und Trainees stehen wir für leistungs­fähigen Service, flexible Energie­pr... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter*in / Buchhalter*in (Schwerpunkt Anlagevermögen)
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 84 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geist... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>
Nützliche Excel-Tools

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_290px.jpg

Excel Dashboard Baukasten für das Projektmanagement
Zahlreiche fertig vorbereitete Module, Grafiken und Übersichten, die leicht individuell angepasst und zu beliebigen Dashboards für Präsentationen, Reporting oder das Projektcontrolling zusammengestellt.... mehr Infos >>

Preiskalkulation für Produkte u. Dienstleistungen

Branchenübergreifende Excel-Vorlagen zur einfachen Preiskalkulation und Angebotskalkulation für Selbständige. Separate Vorlagen für Produktgeschäft und Dienstleistungen (Stundensatzkalkulator). Preis- und Angebotskalkulation für Selbständige. mehr Infos >>

Excel-Projektmanagement-Paket

Professionelle Excel-Vorlagen für Ihr Projektmanagement Dieses Vorlagen-Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen, können vom Nutzer beliebig angepasst werden. mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Skript Kostenrechnung

Umfassendes Skript für Studenten, Auszubildende und angehende Bilanzbuchhalter zu allen prüfungsrelevanten Themen aus der Kosten- und Leistungsrechnung als ebook im pdf-Format. Auf 163 Seiten wird alles zum Thema Kostenrechnung ausführlich und verständlich sowie mit vielen Abbildungen und Beispielen erläutert.

Themen:

- Kostentheorie
- Aufgaben und Systeme der Kostenrechnung
- Vollkostenrechnung
- Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
- Plankostenrechnung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Prozesskostenrechnung
- Kalkulation im Handel

Zusätzlich zum Skript erhalten Sie umfangreiche Klausuraufgaben und Übungsaufgaben mit Lösungen! Preis 9,90 EUR Hier bestellen >>