Hallo,
Wie Ihr sicherlich bereits aus den Medien erfahren haben, tritt zum 01. Januar 2010 das „Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA Verfahrensgesetz)“ in Kraft.
Meine Frage ist dazu wie werden diese Daten vom Arbeitgeber übermittelt?
sv.net/online wird das ELENA-Verfahren nicht unterstützen, da in dieser Programmvariante derzeit nicht der erforderliche Benutzerkomfort geboten werden kann.
Wie muß ich dann übermittelt bieten die Lohnabrechnungsprogramme( zb. Lexware) diesen Baustein an? Natürlich erst nach dem 01.01.2010???
Scheinbar muß man die Beitragsnachweise an die Krankenkassen übermitteln und zusätzlich noch an diese ELENA-Bescheinigung an die Stelle ZSS( Die zentrale Speicherstelle ist bei der Rentenversicherung).
Gott sei Dank gehe ich nächste Woche zum Jahreswechselseminar Lohn und Gehalt.
LG
Utebeate
Wie Ihr sicherlich bereits aus den Medien erfahren haben, tritt zum 01. Januar 2010 das „Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA Verfahrensgesetz)“ in Kraft.
Meine Frage ist dazu wie werden diese Daten vom Arbeitgeber übermittelt?
sv.net/online wird das ELENA-Verfahren nicht unterstützen, da in dieser Programmvariante derzeit nicht der erforderliche Benutzerkomfort geboten werden kann.
Wie muß ich dann übermittelt bieten die Lohnabrechnungsprogramme( zb. Lexware) diesen Baustein an? Natürlich erst nach dem 01.01.2010???
Scheinbar muß man die Beitragsnachweise an die Krankenkassen übermitteln und zusätzlich noch an diese ELENA-Bescheinigung an die Stelle ZSS( Die zentrale Speicherstelle ist bei der Rentenversicherung).
Gott sei Dank gehe ich nächste Woche zum Jahreswechselseminar Lohn und Gehalt.
LG
Utebeate