Guten Tag,
a) Es gibt Kommunen bei denen die Frage sich stellt ob man heruntergekommene städtische Gebäude sanieren, umbauen oder abreißen soll.
Dazu bedarf es möglicherweise auch einer Investitionsvergleichsrechnung. Normalerweise würde ich sagen, dass es in diesem konkreten Falle
keine Vergleichrechnung geben kann, die als Hilfestellung für eine sachgerechte Verwaltungsentscheidung herangezogen werden kann. Aller-
dings gibt es ja auch in öffentlichen Einrichtung ein entsprechendes Kosten-Controlling. Für mich ist in diesem Zusammnehange wissenswert,
ob man hierfür ein geeignetes Controllinginstrument aufbauen kann um eine Entscheidung dieser Tragweite verantwortbar zu treffen.
eine Anmerkung hierzu:
im konkreten Falle müsste man sicherlich auch die Folgekosten einer entsprechenden Sachentscheidung berücksichtigen, denn ein
Abbruch kann auch Zusatzkosten nach sich ziehen durch einen Prüfantrag bei der obersten Denkmalbehörde.
b) Welche weiteren Kostenfaktoren müssten bei einer derartigen Vergleichsrechnung berücksichtigt werden ?
Auf Anhieb fallen mir nur noch die Bau- und Materialkosten für eine Modernisierung ein : die hier als Alternative zur Disposition steht !!!!
c) Das ganze wird auch dadurch nicht einfacher wenn man Kostenobergrenzen für bestimmte Investitionsziele mitberücksichtigt. Diese
sind hier offenkundig notwendig um überhaupt eine adäquate Vergleichbarkeit herzustellen.
Es gibt sicherlich Stimmen die sagen, dass eine derartige Sachfrage von Controllerseite gar nicht beurteilt werden kann, weil es sich
hier im Prinzip um eine Gemeinwohlfrage handelt. Da aber bei Kommunen ja auch der Maßstab der Kosteneffizienz gilt bin ich mir
hierbei keineswegs so sicher ...

a) Es gibt Kommunen bei denen die Frage sich stellt ob man heruntergekommene städtische Gebäude sanieren, umbauen oder abreißen soll.
Dazu bedarf es möglicherweise auch einer Investitionsvergleichsrechnung. Normalerweise würde ich sagen, dass es in diesem konkreten Falle
keine Vergleichrechnung geben kann, die als Hilfestellung für eine sachgerechte Verwaltungsentscheidung herangezogen werden kann. Aller-
dings gibt es ja auch in öffentlichen Einrichtung ein entsprechendes Kosten-Controlling. Für mich ist in diesem Zusammnehange wissenswert,
ob man hierfür ein geeignetes Controllinginstrument aufbauen kann um eine Entscheidung dieser Tragweite verantwortbar zu treffen.
eine Anmerkung hierzu:
im konkreten Falle müsste man sicherlich auch die Folgekosten einer entsprechenden Sachentscheidung berücksichtigen, denn ein
Abbruch kann auch Zusatzkosten nach sich ziehen durch einen Prüfantrag bei der obersten Denkmalbehörde.
b) Welche weiteren Kostenfaktoren müssten bei einer derartigen Vergleichsrechnung berücksichtigt werden ?
Auf Anhieb fallen mir nur noch die Bau- und Materialkosten für eine Modernisierung ein : die hier als Alternative zur Disposition steht !!!!
c) Das ganze wird auch dadurch nicht einfacher wenn man Kostenobergrenzen für bestimmte Investitionsziele mitberücksichtigt. Diese
sind hier offenkundig notwendig um überhaupt eine adäquate Vergleichbarkeit herzustellen.
Es gibt sicherlich Stimmen die sagen, dass eine derartige Sachfrage von Controllerseite gar nicht beurteilt werden kann, weil es sich
hier im Prinzip um eine Gemeinwohlfrage handelt. Da aber bei Kommunen ja auch der Maßstab der Kosteneffizienz gilt bin ich mir
hierbei keineswegs so sicher ...




