Hallo zusammen,
ich bin seit ca. 1 Jahr in einem deutschen mittelständischen Unternehmen für den Bereich Transferpreise Verantwortlich. Ich hoffe, dass das Thema in den Bereich "Sonstiges" passt.
Die von mir bisher besuchten Seminare, haben es mir ermöglicht die theoretischen Grundlagen zur Bearbeitung des Themas zu schaffen. Wie es jedoch immer so ist, zeigt die Praxis oft um einigeres vielseitigere Facetten als die Theorie was die richtige Verrechnung von z.B. Baugruppenlieferungen etc. gar nicht so einfach macht. Ich habe mich daher hier im Forum angemeldet aus der Hoffnung ein paar Denkanstöße zu erhalten bzw. auch selbst welche geben zu können.
Nun kurz mal zu einem aktuellen Problem, welches mich im Moment beschäftigt:
Konstellation:
Eine ausländische Tochtergesellschaft akquiriert einen Kunden auf dem ausländischen Markt. Da der Kunde ein komplett neues Produkt anfragt, muss dieses zunächst konstruiiert und entwickelt werden. Die ausländische Tochter ist jedoch nicht in der Lage dieses selbst zu leisten. Daher beauftragt sie die Muttergesellschaft mit der Konstruktion und Entwicklung des Produktes bis zur Serienreife. Darüber hinaus fertigt die Muttergesellschaft am Ende der Entwicklung einen Prototypen und führt mit dem Kunden eine "first article inspection" durch. Nach erfolgter Freigabe, erfolgt die Serienproduktion und die Belieferung des Kunden von der ausländischen Tochtergesellschaft. Eventuell kann es vorkommen, dass die ausländische Tochtergesellschaft nicht alle notwendigen Komponenten und Baugruppen selbst fertigen kann und daher einzelne Baugruppen von der Muttergesellschaft bezieht.
Um verrechnungspreistechnisch sauber vorzugehen, muss ja nun erst einmal ermittelt werden, wer der beiden Unternehmen die Rolle des Entrepreneurs in dieser Konstellation einnimmt. Wer trägt also das unternehmerische Risiko?
Grds. könnte man so argumentieren, dass die ausländische Tochter über den Marktzugang verfügt und den Kunden aquiriert hat und somit Inhaber des immateriellen Wirtschaftsguts Kunde ist. Somit entfällt das Marktrisiko auf die Tochtergesellschaft. Würde man diesen Gedanken weiterführen, würde die ausländische Tochtergesellschaft anschließend bei ihrem "Entwicklungsdienstleister" (deutsche Muttergesellschaft) die Kosntruktion und Entwicklung des Produktes beauftragen. Die Muttergesellschaft würde im Rahmen dessen der ausländischen Tochter alle anfallenden Kosten plus einem prozentualen Gewinnaufschlag von ca. 10% in Rechnung stellen. 10% wären dabei der konstante niedrige Gewinn der einem Unternehmen vergleichbar hier mit einem Lohnfertiger zusteht. Nur das keine Produktion erfolgt, sondern die Dienstleistung Konstruktion und Entwicklung erbracht wird. Die Serienproduktion erfolgt nach Freigabe nun bei der ausländischen Tochtergesellschaften und ebenso auch die Belieferung des Kunden. Haben wir nun noch den Fall, dass die ausländische Tochtergesellschaft nicht alle Baugruppen selbst fertigen kann, müsste sie die Baugruppen bei der deutschen Muttergesellschaft zukaufen. Die deutsche Muttergesellschaft würde im Rahmen dessen die Rolle eines Lohnfertigers / verlängerte Werkbank übernehmen.
Das hätte zur Folge, dass sie nach Cost-Plus-Methode ihre Kosten plus einer prozentualen Marge von 5-10% in Rechnung stellen.
Diese Argumentation würde des Weiteren voraussetzen, dass auftretende Reklamationen von der ausländischen Tochter selbst getragen werden müssen, es sei denn die Reklamation ist auf die Konstruktion zurück zuführen.
Man würde also die Rolle des Entrepreneurs an dem Markzugang fest machen.
Vllt. kann mir jmd von euch / von Ihnen helfen. Kann man das ganze so sehen? Oder ist der deutschen Muttergesellschaft die Rolle des Entrepreneurs zuzuordnen, da sie durch die Konstruktion und Entwicklung ein höheres Risiko trägt?
Für Antworten und Anregungen wäre ich wirklich sehr dankbar.
Viele Grüße!
ich bin seit ca. 1 Jahr in einem deutschen mittelständischen Unternehmen für den Bereich Transferpreise Verantwortlich. Ich hoffe, dass das Thema in den Bereich "Sonstiges" passt.
Die von mir bisher besuchten Seminare, haben es mir ermöglicht die theoretischen Grundlagen zur Bearbeitung des Themas zu schaffen. Wie es jedoch immer so ist, zeigt die Praxis oft um einigeres vielseitigere Facetten als die Theorie was die richtige Verrechnung von z.B. Baugruppenlieferungen etc. gar nicht so einfach macht. Ich habe mich daher hier im Forum angemeldet aus der Hoffnung ein paar Denkanstöße zu erhalten bzw. auch selbst welche geben zu können.
Nun kurz mal zu einem aktuellen Problem, welches mich im Moment beschäftigt:
Konstellation:
Eine ausländische Tochtergesellschaft akquiriert einen Kunden auf dem ausländischen Markt. Da der Kunde ein komplett neues Produkt anfragt, muss dieses zunächst konstruiiert und entwickelt werden. Die ausländische Tochter ist jedoch nicht in der Lage dieses selbst zu leisten. Daher beauftragt sie die Muttergesellschaft mit der Konstruktion und Entwicklung des Produktes bis zur Serienreife. Darüber hinaus fertigt die Muttergesellschaft am Ende der Entwicklung einen Prototypen und führt mit dem Kunden eine "first article inspection" durch. Nach erfolgter Freigabe, erfolgt die Serienproduktion und die Belieferung des Kunden von der ausländischen Tochtergesellschaft. Eventuell kann es vorkommen, dass die ausländische Tochtergesellschaft nicht alle notwendigen Komponenten und Baugruppen selbst fertigen kann und daher einzelne Baugruppen von der Muttergesellschaft bezieht.
Um verrechnungspreistechnisch sauber vorzugehen, muss ja nun erst einmal ermittelt werden, wer der beiden Unternehmen die Rolle des Entrepreneurs in dieser Konstellation einnimmt. Wer trägt also das unternehmerische Risiko?
Grds. könnte man so argumentieren, dass die ausländische Tochter über den Marktzugang verfügt und den Kunden aquiriert hat und somit Inhaber des immateriellen Wirtschaftsguts Kunde ist. Somit entfällt das Marktrisiko auf die Tochtergesellschaft. Würde man diesen Gedanken weiterführen, würde die ausländische Tochtergesellschaft anschließend bei ihrem "Entwicklungsdienstleister" (deutsche Muttergesellschaft) die Kosntruktion und Entwicklung des Produktes beauftragen. Die Muttergesellschaft würde im Rahmen dessen der ausländischen Tochter alle anfallenden Kosten plus einem prozentualen Gewinnaufschlag von ca. 10% in Rechnung stellen. 10% wären dabei der konstante niedrige Gewinn der einem Unternehmen vergleichbar hier mit einem Lohnfertiger zusteht. Nur das keine Produktion erfolgt, sondern die Dienstleistung Konstruktion und Entwicklung erbracht wird. Die Serienproduktion erfolgt nach Freigabe nun bei der ausländischen Tochtergesellschaften und ebenso auch die Belieferung des Kunden. Haben wir nun noch den Fall, dass die ausländische Tochtergesellschaft nicht alle Baugruppen selbst fertigen kann, müsste sie die Baugruppen bei der deutschen Muttergesellschaft zukaufen. Die deutsche Muttergesellschaft würde im Rahmen dessen die Rolle eines Lohnfertigers / verlängerte Werkbank übernehmen.
Das hätte zur Folge, dass sie nach Cost-Plus-Methode ihre Kosten plus einer prozentualen Marge von 5-10% in Rechnung stellen.
Diese Argumentation würde des Weiteren voraussetzen, dass auftretende Reklamationen von der ausländischen Tochter selbst getragen werden müssen, es sei denn die Reklamation ist auf die Konstruktion zurück zuführen.
Man würde also die Rolle des Entrepreneurs an dem Markzugang fest machen.
Vllt. kann mir jmd von euch / von Ihnen helfen. Kann man das ganze so sehen? Oder ist der deutschen Muttergesellschaft die Rolle des Entrepreneurs zuzuordnen, da sie durch die Konstruktion und Entwicklung ein höheres Risiko trägt?
Für Antworten und Anregungen wäre ich wirklich sehr dankbar.
Viele Grüße!