Hallo,
ich habe eine Frage die nicht unbedingt etwas mit dem Fachbereich Controlling zu tun hat.
Wir haben als Firma eine Warenkreditversicherung abgeschlossen, welche vor 14 Jahren dann auch zum Einsatz kam, da eine hohe Forderung aufgrund der Insolvenz unseres Kunden ausfiel.
Daraufhin bekamen wir den versicherten Betrag laut dem Versicherungsvertrag auch erstattet. Nun kann der Kunde dieses Jahr doch einen großen Teil der ursprünglichen Forderung bezahlen.
Hat jemand Ahnung oder Erfahrungen damit gemacht, ob dies der Versicherung gemeldet werden muss bzw. inwiefern diese Zahlung in gewisser Höhe als Ausgleich für die Erstattung damals an die Versicherung gezahlt werden muss?
Liebe Grüße und Vielen Dank schon einmal für hilfreiche Tipps!
ich habe eine Frage die nicht unbedingt etwas mit dem Fachbereich Controlling zu tun hat.
Wir haben als Firma eine Warenkreditversicherung abgeschlossen, welche vor 14 Jahren dann auch zum Einsatz kam, da eine hohe Forderung aufgrund der Insolvenz unseres Kunden ausfiel.
Daraufhin bekamen wir den versicherten Betrag laut dem Versicherungsvertrag auch erstattet. Nun kann der Kunde dieses Jahr doch einen großen Teil der ursprünglichen Forderung bezahlen.
Hat jemand Ahnung oder Erfahrungen damit gemacht, ob dies der Versicherung gemeldet werden muss bzw. inwiefern diese Zahlung in gewisser Höhe als Ausgleich für die Erstattung damals an die Versicherung gezahlt werden muss?
Liebe Grüße und Vielen Dank schon einmal für hilfreiche Tipps!