Hallo,
ich bin neu hier und habe einen Fall, für den ich gerne eure Meinung wüsste.
Firma A besitzt ein Grundstück, für das sie ein Erbbaurecht vergeben hat. Das Grundstück wurde vom Erbbaurechtsnehmer vor 30 Jahren mit einer Immobilie bebaut. Dieser ist jedoch mittlerweile insolvent. Im Rahmen einer Zwangsversteigerung hat Firma A das Erbbaurecht und damit die Immobilie für den obligatorischen Euro gekauft. Ziel ist es, die wertlose Immobilie abzureißen und das frei werdende Grundstück einem neuen Investor zum Kauf anzubieten.
Nun stellt sich die Frage, wie die Abbruchkosten zu buchen sind?
Zwar steht der Abbruch im Zusammenhang mit einem (potentiellen) Neubau, jedoch wird dieser nicht durch Firma A erstellt und es ist auch nicht sicher ob sich ein Investor findet, der innerhalb von 3 Jahen neu baut. Daher können die Abbruchkosten nicht zu den Herstellungskosten des neuen Gebäudes gehören.
Da aber auch kein Grundstück angeschafft wurde, können die Abbruchkosten eigentlich auch nicht Teil der Anschaffungskosten für Grund und Boden sein.
Sind dsie in diesem Fall als Aufwand zu buchen, obwohl die Immobilie nicht durch Firma A erstellt wurde?
Ein etwas ratloser
Goofy
ich bin neu hier und habe einen Fall, für den ich gerne eure Meinung wüsste.
Firma A besitzt ein Grundstück, für das sie ein Erbbaurecht vergeben hat. Das Grundstück wurde vom Erbbaurechtsnehmer vor 30 Jahren mit einer Immobilie bebaut. Dieser ist jedoch mittlerweile insolvent. Im Rahmen einer Zwangsversteigerung hat Firma A das Erbbaurecht und damit die Immobilie für den obligatorischen Euro gekauft. Ziel ist es, die wertlose Immobilie abzureißen und das frei werdende Grundstück einem neuen Investor zum Kauf anzubieten.
Nun stellt sich die Frage, wie die Abbruchkosten zu buchen sind?
Zwar steht der Abbruch im Zusammenhang mit einem (potentiellen) Neubau, jedoch wird dieser nicht durch Firma A erstellt und es ist auch nicht sicher ob sich ein Investor findet, der innerhalb von 3 Jahen neu baut. Daher können die Abbruchkosten nicht zu den Herstellungskosten des neuen Gebäudes gehören.
Da aber auch kein Grundstück angeschafft wurde, können die Abbruchkosten eigentlich auch nicht Teil der Anschaffungskosten für Grund und Boden sein.
Sind dsie in diesem Fall als Aufwand zu buchen, obwohl die Immobilie nicht durch Firma A erstellt wurde?
Ein etwas ratloser
Goofy