Hallo ihr Lieben,
ich benötige mal euer Schwarmwissen, denn irgendwie stehe ich hier grad auf dem Schlauch....
Sachverhalt ist folgender:
Anschaffung eines Anlagegutes im Jahr 2013, dass aus mehreren Teilen besteht - im konkreten Fall handelt es sich um eine interaktive Tafel, die aus einem Beamer und dem ActivBoard, also der Leinwand besteht. Im Anschaffungsjahr wurde diese interaktive Tafel (also Board + Beamer) als 1 Anlagegut aktiviert mit einer ND von 48 Monaten. Nun ist dieses Anlagegut ja bereits abgeschrieben, wird aber noch weiterhin genutzt. Der dazugehörige Beamer wurde nun dieses Jahr ausgetauscht, da defekt, die ursprüngliche Leinwand wird weiterhin genutzt.
Ich hab gerade keine richtige Vorstellung, wie ich das nun am besten buchen soll...
Zählt dieser Austauschbeamer denn als nachträglicher AHK und gehört mit auf die ursprüngliche Anlagenkarte (zwecks eindeutiger Zuordnung zu genau der Tafel, in genau diesem Raum)? Wie verhält sich dass denn dann hier mit der Afa?
Oder den Austauschbeamer als neues Anlagegut anlegen und einen Vermerk auf die alte Anlage machen?
So oder so stellt sich mir dann auch die Frage, wie ich den defekten Beamer in Abgang bringe? Ich hab ja keinen Wert um den und von dem ich mindern kann...
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

ich benötige mal euer Schwarmwissen, denn irgendwie stehe ich hier grad auf dem Schlauch....
Sachverhalt ist folgender:
Anschaffung eines Anlagegutes im Jahr 2013, dass aus mehreren Teilen besteht - im konkreten Fall handelt es sich um eine interaktive Tafel, die aus einem Beamer und dem ActivBoard, also der Leinwand besteht. Im Anschaffungsjahr wurde diese interaktive Tafel (also Board + Beamer) als 1 Anlagegut aktiviert mit einer ND von 48 Monaten. Nun ist dieses Anlagegut ja bereits abgeschrieben, wird aber noch weiterhin genutzt. Der dazugehörige Beamer wurde nun dieses Jahr ausgetauscht, da defekt, die ursprüngliche Leinwand wird weiterhin genutzt.
Ich hab gerade keine richtige Vorstellung, wie ich das nun am besten buchen soll...
Zählt dieser Austauschbeamer denn als nachträglicher AHK und gehört mit auf die ursprüngliche Anlagenkarte (zwecks eindeutiger Zuordnung zu genau der Tafel, in genau diesem Raum)? Wie verhält sich dass denn dann hier mit der Afa?
Oder den Austauschbeamer als neues Anlagegut anlegen und einen Vermerk auf die alte Anlage machen?
So oder so stellt sich mir dann auch die Frage, wie ich den defekten Beamer in Abgang bringe? Ich hab ja keinen Wert um den und von dem ich mindern kann...
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.