Hallo,
ein Unternehmer hat für sich und seine Angestellten T-Shirts mit Firmenemblem auf Vorder-und Rückseite bestellt und überlässt diese
kostenlos seinen Mitarbeitern.
Laut meinem neu erschienen Buch Steuer-update sind diese Kleidungsstücke als Corporate Fashion anzusehen, keine typische Berufskleidung
bzw. Arbeitskleidung. Sie dienen hauptsächlich zum Vereinheitlichen des äußerlichen Erscheinungsbildes und dass man weiß, wer Mitarbeiter ist, wenn Kundschaft kommt.
Sind das trotzdem Betriebsausgaben oder zählt diese Ausgabe als Privatentnahme vom Geschäftskonto ?
Oder kann ich vielleicht doch alles auf das Konto Arbeitskleidung buchen ?
Wie sieht das mit der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer aus § 10 Abs. 5 UstG.
Zählt der Unternehmer mit oder nur die Angestellten ?
LG

ein Unternehmer hat für sich und seine Angestellten T-Shirts mit Firmenemblem auf Vorder-und Rückseite bestellt und überlässt diese
kostenlos seinen Mitarbeitern.
Laut meinem neu erschienen Buch Steuer-update sind diese Kleidungsstücke als Corporate Fashion anzusehen, keine typische Berufskleidung
bzw. Arbeitskleidung. Sie dienen hauptsächlich zum Vereinheitlichen des äußerlichen Erscheinungsbildes und dass man weiß, wer Mitarbeiter ist, wenn Kundschaft kommt.
Sind das trotzdem Betriebsausgaben oder zählt diese Ausgabe als Privatentnahme vom Geschäftskonto ?
Oder kann ich vielleicht doch alles auf das Konto Arbeitskleidung buchen ?
Wie sieht das mit der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer aus § 10 Abs. 5 UstG.
Zählt der Unternehmer mit oder nur die Angestellten ?
LG