Hallo zusammen,
ich habe leider keinen neueren Beitrag im Forum finden können, deshalb bitte ich euch um den aktuellen Sachverhalt bzw. Erläuterung, da ich diesbezüglich keinen klaren Durchblick habe.
a) Kann man eine ausgedruckte PDF-Rechnung per E-Mail genau so wie eine Originalrechnung behandeln? Kontieren, VSt. abziehen u.s.w.
Ich denke, dass eine ausgedruckte PDF-Rechnung per E-Mail nicht gleichgestellt ist wie eine zertifizierte elektronische Rechnung, so:
b) Wenn ein Unternehmen kein Prüfprogramm zum kontrollieren/dokumentieren der elektronischen Rechnungen hat:
1)Muss das Unternehmen die Umstellung auf elektronische Rechnungsversand seitens des Lieferanten akzeptieren oder sollte man lieber auf die postalische Zusendung der Rechnungen bestehen?
2) Muss das Unternehmen die Echtheit einer elektronischen Rechnung gegenüber FA belegen können, damit der VSt.-Abzug akzeptiert wird?
Vielen Dank für eure Unterstützung,
Gruß, NN
ich habe leider keinen neueren Beitrag im Forum finden können, deshalb bitte ich euch um den aktuellen Sachverhalt bzw. Erläuterung, da ich diesbezüglich keinen klaren Durchblick habe.
a) Kann man eine ausgedruckte PDF-Rechnung per E-Mail genau so wie eine Originalrechnung behandeln? Kontieren, VSt. abziehen u.s.w.
Ich denke, dass eine ausgedruckte PDF-Rechnung per E-Mail nicht gleichgestellt ist wie eine zertifizierte elektronische Rechnung, so:
b) Wenn ein Unternehmen kein Prüfprogramm zum kontrollieren/dokumentieren der elektronischen Rechnungen hat:
1)Muss das Unternehmen die Umstellung auf elektronische Rechnungsversand seitens des Lieferanten akzeptieren oder sollte man lieber auf die postalische Zusendung der Rechnungen bestehen?
2) Muss das Unternehmen die Echtheit einer elektronischen Rechnung gegenüber FA belegen können, damit der VSt.-Abzug akzeptiert wird?
Vielen Dank für eure Unterstützung,
Gruß, NN