Hallo Zusammen,
da ich im Internet irgendwie viele widersprüchliche Informationen finde, möchte ich mich nun an dieses Forum wenden, in der Hoffnung etwas mehr Klarheit zu erhalten.
Das Unternehmen, für das ich in der Buchhaltung arbeite empfängt Rechnungen vorrangig noch per Post, da nicht sicher ist, ob E-Rechnungen revisionssicher abgelegt werden können. Es kommen natürlich auch Rechnungen per E-Mail (i.d.R. als PDF angehängt), welche wir dann in einem Ordner ablegen, in welchem keine Änderungen vorgenommen werden können.
Meine Frage ist nun, ob das ausreicht. Ich habe gelesen, dass die Rechnungen als PDF a1.3. (oder so) als nicht veränderbar gelten. Würde es also reichen, wenn ein Lieferant mir die Rechnung in diesem Format zusendet und ich diese ablege oder müssen sonst noch Voraussetzungen erfüllt sein?
Ich danke herzlich vorab für IHre Rückmeldungen
MfG
sfo
da ich im Internet irgendwie viele widersprüchliche Informationen finde, möchte ich mich nun an dieses Forum wenden, in der Hoffnung etwas mehr Klarheit zu erhalten.
Das Unternehmen, für das ich in der Buchhaltung arbeite empfängt Rechnungen vorrangig noch per Post, da nicht sicher ist, ob E-Rechnungen revisionssicher abgelegt werden können. Es kommen natürlich auch Rechnungen per E-Mail (i.d.R. als PDF angehängt), welche wir dann in einem Ordner ablegen, in welchem keine Änderungen vorgenommen werden können.
Meine Frage ist nun, ob das ausreicht. Ich habe gelesen, dass die Rechnungen als PDF a1.3. (oder so) als nicht veränderbar gelten. Würde es also reichen, wenn ein Lieferant mir die Rechnung in diesem Format zusendet und ich diese ablege oder müssen sonst noch Voraussetzungen erfüllt sein?
Ich danke herzlich vorab für IHre Rückmeldungen

MfG
sfo