Hallo zusammen,
ich brauche euren Rat:
Wegen VSt.-Abzug muss die Hotelrechnung bei der Erstattung über die Reisekostenabrechnung durch das Unternehmen auf Name und Anschrift des Arbeitgebers ausgestellt werden. Wie ist aber bei einer Übernachtung im Ausland? Kann der Mitarbeiter die Hotelkosten vom Arbeitgeber erstattet bekommen, wenn die Hotelrechnung auf seine Name ausgestellt ist?
Meine zweite Frage:
wenn ein Mitarbeiter in einem Unternehmen in DE angestellt ist, aber seine Kosten komplett von der ausländischen Muttergesellschaft übernommen werden, was muss dann bei der Erstattung der Kosten (Hotelübernachtung etc.) beachtet werden? Rechnungsstellung auf Name und Anschrift des Arbeitgeber in DE usw.
im Prinzip ist es ein durchlaufender Posten. Die Kosten sind in die 4er Klasse zu buchen, die Weiterbelastung dagegen in die 8er Klasse als "übrige nicht steuerbare Umsätze Drittland" .
Danke für eure Unterstützung.
NN
ich brauche euren Rat:
Wegen VSt.-Abzug muss die Hotelrechnung bei der Erstattung über die Reisekostenabrechnung durch das Unternehmen auf Name und Anschrift des Arbeitgebers ausgestellt werden. Wie ist aber bei einer Übernachtung im Ausland? Kann der Mitarbeiter die Hotelkosten vom Arbeitgeber erstattet bekommen, wenn die Hotelrechnung auf seine Name ausgestellt ist?
Meine zweite Frage:
wenn ein Mitarbeiter in einem Unternehmen in DE angestellt ist, aber seine Kosten komplett von der ausländischen Muttergesellschaft übernommen werden, was muss dann bei der Erstattung der Kosten (Hotelübernachtung etc.) beachtet werden? Rechnungsstellung auf Name und Anschrift des Arbeitgeber in DE usw.
im Prinzip ist es ein durchlaufender Posten. Die Kosten sind in die 4er Klasse zu buchen, die Weiterbelastung dagegen in die 8er Klasse als "übrige nicht steuerbare Umsätze Drittland" .
Danke für eure Unterstützung.
NN