Frage zum Urlaub

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[ geschlossen ] Frage zum Urlaub, Urlaub nehmen am 24. und 31.12.2010
Hallo, Zusammen!

Mein Chef meint, wenn ich am 24. und 31.12.2010 zu Hause bleiben möchte, dann muss ich jeweils 1 Tag Urlaub nehmen. Stimmt es? Ich dachte jeweils nur 1/2 Urlaub muss man nehmen, der restliche 1/2-Tag ist schon frei… Hab jetzt versucht ein Gesetz dazu zu finden, es steht überall, dass Heiligabend kein gesetzlicher Feiertag ist. Aber ein stiller Feiertag (Berlin)? Was bedeutet das? Und am 31.12?

Freue mich über jede Auskunft!
Danke!
Hallo retsolk,

im Bundesurlaubsgesetzt steht nur
§ 3 Abs.1
"(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage."

Die Regelung an Heiligabend und Silvester ist entweder im Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder unmittelbar im Arbeitsvertrag geregelt.

Ansonsten kann jeder Betrieb eine individuelle Regelung treffen.
Wenn der Unternehmer für Heilgabend und Silvester je einen halben Urlaubstag berechnet,
dann ist es ein entgegenkommen von ihm.

Ein Gewohnheitsrecht für alle kann man daraus aber nicht ableiten.

Ein "stiller Feiertag" dedeutet, dass an diesem Tag in der Regel in den meisten UN nicht gearbeitet wird und statt dessen ein halber oder ganzer Urlaubstag zu nehmen ist, wenn ein Werktag betroffen ist.

So sehe ich es.

Gruß
Andreas
Guten Morgen,

es ist schon so wie Andreas sagt, wenn für diese Tage nur ein halber oder gar kein Urlaubstag genommen werden muss ist es ausschließlich ein entgegenkommen des Arbeitgebers.

Ohne Regelung ist für diese Tage jeweils ein Urlaubstag zu nehmen, zumindest wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt.

Grüße
Momo
Vielen Dank für die schnellen Antworten!
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