Guten Morgen zusammen,
ich hoffe hier wird mir wieder geholfen. Es geht um die Verpflegungspauschale im Jahr 2012... Folgender Fall:
Unternehmer A wohnt in der Stadt X, hat einen Auftrag in der Stadt Y, wo er täglich montags - freitags von 11-20 Uhr arbeitet. Die Stadt Y ist 40 km von seinem Wohnort Stadt X entfernt.
An den Wochenenden samstags von 22 - 5:30 Uhr arbeitet er in der Stadt Z. Die Stadt ist 200 km von seinem Wohnort entfernt. Er hat eine Fahrtzeit von ca. 2,5 Std.
Wenn wir jetzt annehmen, dass er von seinem Wohnort an einem Samstag um 19:30 Uhr losfährt, um 22 Uhr auf seiner Einsatzstelle Z ist, dort bis 5:30 Uhr arbeitet und erst wieder um 8:00 Uhr wieder zurück Zuhause ist, was für eine Verpflegungspauschale kann er einsetzen?
Zusammenfassung: Abfahrt am Samstag 19:30 - zurück am Sonntag Morgen 08:00 Uhr.
Kann die Verpflegungspauschale das ganze Jahr durchgehend angesetzt werden, oder wird es zu einer regelmäßigen Einsatzstelle und geht nicht mehr. In der Woche arbeitet er in einer anderen Stadt, bei einem anderen Auftraggeber.
2. Zusammenfassung: Abfahrt Freitag von Zuhause um 10 Uhr arbeitet bis 21 Uhr in der Einsatzstelle Stadt Y, fährt von dort aus weiter zur Einsatzstelle Stadt Z, arbeitet dort bis Samstag 5:30 Uhr, übernachtet dort in der Stadt Z, arbeitet dann am Samstag Abend wieder von 22 - 5:30 Uhr in der Stadt Z und ist dann am Sonntag um 8 Uhr wieder zurück in seinem Wohnort.
Bin sehr dankbar, wenn mir hier wieder geholfen wird. Vielen Dank im Voraus.
Wünsche einen schönen und sonnigen Tag. Liebe Grüße, Melisa
ich hoffe hier wird mir wieder geholfen. Es geht um die Verpflegungspauschale im Jahr 2012... Folgender Fall:
Unternehmer A wohnt in der Stadt X, hat einen Auftrag in der Stadt Y, wo er täglich montags - freitags von 11-20 Uhr arbeitet. Die Stadt Y ist 40 km von seinem Wohnort Stadt X entfernt.
An den Wochenenden samstags von 22 - 5:30 Uhr arbeitet er in der Stadt Z. Die Stadt ist 200 km von seinem Wohnort entfernt. Er hat eine Fahrtzeit von ca. 2,5 Std.
Wenn wir jetzt annehmen, dass er von seinem Wohnort an einem Samstag um 19:30 Uhr losfährt, um 22 Uhr auf seiner Einsatzstelle Z ist, dort bis 5:30 Uhr arbeitet und erst wieder um 8:00 Uhr wieder zurück Zuhause ist, was für eine Verpflegungspauschale kann er einsetzen?
Zusammenfassung: Abfahrt am Samstag 19:30 - zurück am Sonntag Morgen 08:00 Uhr.
Kann die Verpflegungspauschale das ganze Jahr durchgehend angesetzt werden, oder wird es zu einer regelmäßigen Einsatzstelle und geht nicht mehr. In der Woche arbeitet er in einer anderen Stadt, bei einem anderen Auftraggeber.
2. Zusammenfassung: Abfahrt Freitag von Zuhause um 10 Uhr arbeitet bis 21 Uhr in der Einsatzstelle Stadt Y, fährt von dort aus weiter zur Einsatzstelle Stadt Z, arbeitet dort bis Samstag 5:30 Uhr, übernachtet dort in der Stadt Z, arbeitet dann am Samstag Abend wieder von 22 - 5:30 Uhr in der Stadt Z und ist dann am Sonntag um 8 Uhr wieder zurück in seinem Wohnort.
Bin sehr dankbar, wenn mir hier wieder geholfen wird. Vielen Dank im Voraus.
Wünsche einen schönen und sonnigen Tag. Liebe Grüße, Melisa