Guten Tag,
ich habe folgenden ganz einfachen Sachverhalt:
Ich habe eine Gastronomie und habe eine Sharp Kasse gekauft.
Die Anleitung sorgfältig durchgelesen und mehrfach auf der Website von Sharp gesehen, dass die jeweilige Kasse zu 100% (ZITAT) GDPDU konform ist.
Es wird auf der Website EXPLIZIT angegeben, dass die GDPDU-Konformität garantiert ist, wenn man NUR zu Beginn die Fiskalspeicherung aktiviert. Diese wurde auch fachmännisch ausgeführt. Ansonsten wird nichts weiter angegeben!
Ich habe nun festgestellt, dass die Kasse nicht nach GDPDU-Norm auf die SD-Karte das Journal speichert.
Bei der technischen Hotline hat man mir erzählt, dass bei einer kleinen Einstellung (E-Journal mit Leerstellen) die Kasse nicht mehr GDPDU-konform ist.
Das Problem dabei ist: Weder in der Anleitung, noch auf der Website, weder bei der Fiskalierung, weder im internationalen Handbuch, noch auf der Verpackung wird angegeben, dass die GDPDU-Konformität NICHT gegeben ist, wenn das Speichern des E-Journals mit Leerstellen erfolgt.
Ich habe jetzt zwei Monate somit "illegal" Geschäfte geführt.
Hat da jemand Erfahrungen und kann vielleicht dazu etwas beitragen, wie ich das dem Finanzamt klarmachen kann? Durch diese besch**** Gesetzesgrundlage bin ich nämlich Verantwortlich und bleibe darauf sitzen.
Die Kasse ist über ein Jahr alt. Ich würde die Kasse nämlich zurückgeben wollen, da die Kasse nicht wie versprochen GDPDU-konform ist. Dies ist meine Überlegung!
Mein Steuerberater kann dazu pauschal keine Antwort geben...
ich habe folgenden ganz einfachen Sachverhalt:
Ich habe eine Gastronomie und habe eine Sharp Kasse gekauft.
Die Anleitung sorgfältig durchgelesen und mehrfach auf der Website von Sharp gesehen, dass die jeweilige Kasse zu 100% (ZITAT) GDPDU konform ist.
Es wird auf der Website EXPLIZIT angegeben, dass die GDPDU-Konformität garantiert ist, wenn man NUR zu Beginn die Fiskalspeicherung aktiviert. Diese wurde auch fachmännisch ausgeführt. Ansonsten wird nichts weiter angegeben!
Ich habe nun festgestellt, dass die Kasse nicht nach GDPDU-Norm auf die SD-Karte das Journal speichert.
Bei der technischen Hotline hat man mir erzählt, dass bei einer kleinen Einstellung (E-Journal mit Leerstellen) die Kasse nicht mehr GDPDU-konform ist.
Das Problem dabei ist: Weder in der Anleitung, noch auf der Website, weder bei der Fiskalierung, weder im internationalen Handbuch, noch auf der Verpackung wird angegeben, dass die GDPDU-Konformität NICHT gegeben ist, wenn das Speichern des E-Journals mit Leerstellen erfolgt.
Ich habe jetzt zwei Monate somit "illegal" Geschäfte geführt.
Hat da jemand Erfahrungen und kann vielleicht dazu etwas beitragen, wie ich das dem Finanzamt klarmachen kann? Durch diese besch**** Gesetzesgrundlage bin ich nämlich Verantwortlich und bleibe darauf sitzen.
Die Kasse ist über ein Jahr alt. Ich würde die Kasse nämlich zurückgeben wollen, da die Kasse nicht wie versprochen GDPDU-konform ist. Dies ist meine Überlegung!
Mein Steuerberater kann dazu pauschal keine Antwort geben...
Bearbeitet:
Nightmehr - 14.02.2017 20:32:39
(Updat!)