Guten Abend zusammen,
wie man sieht ist heute im Forum verdächtig wenig los!
Da ich kaum glaube, dass sich über Nacht alle ReWe Probleme gelöst haben wird es
wohl eher an der fünften Jahreszeit, der närrische Zeit liegen,
die besonders das Rheinland in Ausnahmezustand versetzt!
Für alle Betroffenen, eine gute Besserung bei einem ausgiebigen Katerfrühstück! :mrgreen:
Zu meiner eigentlichen Frage:
Wenn ich am morgen danach in meiner Wohnung mit zwei Geschäftskunden,
die bei mir aus verständlichen Gründen übernachtet haben aufwache
und ihnen ein sebstkreiertes "Katerfrühstück" serviere,
dann sollte das doch als "geschäftliche Bewirtung zuhause"
voll absetzbar sein, oder?
Oder gilt auch hier der 30% Eigenanteil?
Selbstverständlich führe ich ein Gästebuch und die Rechnung vom Supermarkt habe ich auch noch! :P
In diesem Sinne
karnevalistische Grüße
aus der "Hochburg" des Karnevals :mrgreen:
Andreas
wie man sieht ist heute im Forum verdächtig wenig los!

Da ich kaum glaube, dass sich über Nacht alle ReWe Probleme gelöst haben wird es
wohl eher an der fünften Jahreszeit, der närrische Zeit liegen,
die besonders das Rheinland in Ausnahmezustand versetzt!

Für alle Betroffenen, eine gute Besserung bei einem ausgiebigen Katerfrühstück! :mrgreen:
Zu meiner eigentlichen Frage:
Wenn ich am morgen danach in meiner Wohnung mit zwei Geschäftskunden,
die bei mir aus verständlichen Gründen übernachtet haben aufwache
und ihnen ein sebstkreiertes "Katerfrühstück" serviere,
dann sollte das doch als "geschäftliche Bewirtung zuhause"
voll absetzbar sein, oder?
Oder gilt auch hier der 30% Eigenanteil?
Selbstverständlich führe ich ein Gästebuch und die Rechnung vom Supermarkt habe ich auch noch! :P
In diesem Sinne
karnevalistische Grüße
aus der "Hochburg" des Karnevals :mrgreen:
Andreas