Guten Tag,
ich überlege gerade verzweifelt an folgender Fragenstellung herum: Kostenrechnerische Bedeutung und Einordnung von Rückstellungen.
Leider kann ich in keinem Buch oder im Internet konkrete Ansätze zu diesem Thema finden.
Ich habe mir schon einige Dinge überlegt, weiß aber nicht, ob die folgenden Überlegungen stimmen:
Soweit Rückstellungen in der Finanzbuchhaltung erlaubt sind (z.B. für unterlassene Instandhaltung) handelt es sich kostenrechnerisch um Grund- oder Anderskosten. Sind diese nach HGB unzulässig um Zusatzkosten.
Wie würdet ihr Rückstellungen in die Kostenrechnung einordnen?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen
Andi
ich überlege gerade verzweifelt an folgender Fragenstellung herum: Kostenrechnerische Bedeutung und Einordnung von Rückstellungen.
Leider kann ich in keinem Buch oder im Internet konkrete Ansätze zu diesem Thema finden.
Ich habe mir schon einige Dinge überlegt, weiß aber nicht, ob die folgenden Überlegungen stimmen:
Soweit Rückstellungen in der Finanzbuchhaltung erlaubt sind (z.B. für unterlassene Instandhaltung) handelt es sich kostenrechnerisch um Grund- oder Anderskosten. Sind diese nach HGB unzulässig um Zusatzkosten.
Wie würdet ihr Rückstellungen in die Kostenrechnung einordnen?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen
Andi