ich hab's... direkt gegen Lohnaufwand....
Danke an alle
Danke an alle

12.03.2010 13:43:36
ich hab's... direkt gegen Lohnaufwand....
Danke an alle ![]() |
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12.03.2010 14:23:29
Hallo Zusammen,
ich schließ mich hier den Ausführungen von BiBu vollkommen an. Man kann die Erstattungen auch anders betrachten als einen Erlös im herkömlichen Sinne, sondern als das was sie sind Erstattungen/Rückzahlungen von Lohnaufwand oder zutrefender als Versicherungsleistungen, dann wären es auch keine Erträge, sondern Entschädigungen/Versicherungsentschädigungen und damit ist die Verbuchungen im Lohnbereich absolut korrekt. Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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13.03.2010 13:27:47
Hallo zusammen,
wir bekommen die U1 auch immer wieder. Kann dir am Montag sagen, auf welches Konto wir das verbuchen. Wenn dir das dann ausreicht. Wünsche ein schönes Wochenende. |
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16.03.2010 08:29:35
So da bin ich wieder.
Gleiches Thema U1- und U2-Umlage wurde hier im Forum schon mal diskutiert und schaut an, was da für Hinweise kamen, wie solche Rückerstattungen gebucht wurden - als Erträge, was sie ja auch sind. Hier ist der Link zur Diskussion: |
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16.03.2010 09:10:02
Wenn du den Kontenrahmen 04 hast dann nimm die 6070 Krankengeldzuschüsse.
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