Lohn

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[ geschlossen ] Lohn
Habe eine Frage an die Lohn-Spezialisten bzw. ist es eher denke ich eine rechtliche Frage.

Der Arbeitnhemer wurde gekündigt zum 12.07.10 und hat noch 15 Tage Resturlaub d.h.
wenn der Urlaub ab dem 12.07.10 dem AN zugeteilt wird kommt es dann bis zum 31.07.10.

Wann sollte eigentlich Ausstrittsdatum sein am 12.7.10 oder der 31.07.10

Könnte jemand dieses evtl. wissen?

Danke
Hallo Denis,

der AN hat, sofern er es nicht selber zu verantworten hat, einen Anspruch auf seinen Urlaub. Sollte dies bis zum Ausscheiden ihm nicht mehr möglich sein, diesen zu nehmen, so müsst ihr ihm diesen auszahlen.

Wie dies geschieht liegt nun an den Vereinbarungen des AG mit dem AN.
Entweder man verlängert das Beschäftigungsverhältnis bis zum Ende des Urlaubs oder man belässt es beim Kündigungstermin und zahlt dann im Monat des Ausscheidens den Betrag zzgl. mit aus.
Zumindest für den AG ist in beiden Varianten die finazielle Belastung identisch.


Gruß

Andreas
Bearbeitet: Ansimi - 17.07.2010 13:06:16
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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