Hallo Zusammen,
(Wusste nicht ob mein Thema wo anders reinpasst ... deswegen hier...
)
Infos Vorweg:
War letzten Monat bis zum 13.4. noch bei einer Zeitarbeitsfirma (ZA) angestellt. Diese hatten die Zahlungskondition das zum 15. Werktag des folge Monats das Gehalt bezahlt wurde. Man konnte einmalig beantragen das man am Anfang des Monats einen Abschlag bekommt, danach würde dies ohne Probleme laufen, so die Theorie... in der Praxis hab ich jeden Monat dort angerufen weil entweder zu wenig oder garnicht bezahlt wurde.....
Infos zum Arbeitsverhältnis:
Ich selbst habe das Arbeitsverhältnis am 10.04. gekündigt... war zu blöd richtig zu rechnen, denn ich bin von einer Frist von 2 Wochen ausgegangen, aber weil ich noch in den ersten 3 Monaten war (17.01. angefangen, gekündigt am 10.04.) war es nur 1 Woche kündigungfirst (so stehts im Arbeitsvertrag).
Die ZA wollte mich nicht über die Osterfeiertage bezahlen, deswegen haben diese mir am 13.04. eine Kündigung ihrer Seits persönlich gegeben (kündigung zum 13.04. offizielle ausgestellt am 06.04.2017, kenntniss von der Kündigung sowie erhalt 13.04.).
(Hatte bereits einen Anschlussjob, also war ich offizielle nur über Ostern arbeitslos)
Nun mein Problem:
Die ZA hat es ganz eindeutig versäumt mir mitzuteilen das es keine Vorschusszahlungen für ausgeschiedene Mitarbeiter gibt und deswegen das Gehalt erst zum 22.05. gezahlt wird. Dies bringt mich natürlich schon in Schwierigkeiten wegen Laufendenkosten etc.
Mein jetziger Chef meinte aber zu mir, dass die ZA mir das Gehalt und alle weiteren offenen Punkte (ausgezahlter Urlaub und Überstunden) zum Ende des Monats in dem ich ausgeschieden bin auszahlen muss.
Wenn bis hierhin noch jemand liest und mitkommt... und sich auch auskennt.... Zu wann muss mir die ZA das ausstehende Gehalt zahlen?
LG
Maslo
(Wusste nicht ob mein Thema wo anders reinpasst ... deswegen hier...

Infos Vorweg:
War letzten Monat bis zum 13.4. noch bei einer Zeitarbeitsfirma (ZA) angestellt. Diese hatten die Zahlungskondition das zum 15. Werktag des folge Monats das Gehalt bezahlt wurde. Man konnte einmalig beantragen das man am Anfang des Monats einen Abschlag bekommt, danach würde dies ohne Probleme laufen, so die Theorie... in der Praxis hab ich jeden Monat dort angerufen weil entweder zu wenig oder garnicht bezahlt wurde.....
Infos zum Arbeitsverhältnis:
Ich selbst habe das Arbeitsverhältnis am 10.04. gekündigt... war zu blöd richtig zu rechnen, denn ich bin von einer Frist von 2 Wochen ausgegangen, aber weil ich noch in den ersten 3 Monaten war (17.01. angefangen, gekündigt am 10.04.) war es nur 1 Woche kündigungfirst (so stehts im Arbeitsvertrag).
Die ZA wollte mich nicht über die Osterfeiertage bezahlen, deswegen haben diese mir am 13.04. eine Kündigung ihrer Seits persönlich gegeben (kündigung zum 13.04. offizielle ausgestellt am 06.04.2017, kenntniss von der Kündigung sowie erhalt 13.04.).
(Hatte bereits einen Anschlussjob, also war ich offizielle nur über Ostern arbeitslos)
Nun mein Problem:
Die ZA hat es ganz eindeutig versäumt mir mitzuteilen das es keine Vorschusszahlungen für ausgeschiedene Mitarbeiter gibt und deswegen das Gehalt erst zum 22.05. gezahlt wird. Dies bringt mich natürlich schon in Schwierigkeiten wegen Laufendenkosten etc.
Mein jetziger Chef meinte aber zu mir, dass die ZA mir das Gehalt und alle weiteren offenen Punkte (ausgezahlter Urlaub und Überstunden) zum Ende des Monats in dem ich ausgeschieden bin auszahlen muss.
Wenn bis hierhin noch jemand liest und mitkommt... und sich auch auskennt.... Zu wann muss mir die ZA das ausstehende Gehalt zahlen?
LG
Maslo