ich musste kleider meine Spange selbst bezahlen. Nun wollte ich die Kosten in meiner Steuererklärung absetzen und eine Bekannter meinte, dass er denkt, dass wenn es keine medizinische Notwendigkeit der Behandlung gab, Mehrwertsteuer ausgewiesen werden müsste. Es sei denn, der KFO würde die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, aber das müsse er ebenso auf der Rechnung vermerken. Hat mein Kollege recht? Wie verhalte ich mich dann? Immerhin sind das ein paar tausend Euro die ich absetze, da möchte ich schon, dass die Rechnungen korrekt sind, die ich in meinen Unterlagen habe.
§ 4 Nummer 14.a) UStG STEUERFREI SIND Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden. [COLOR=#FF0033]Satz 1 gilt nicht für die Lieferung oder Wiederherstellung von Zahnprothesen [/COLOR](aus Unterpositionen 9021 21 und 9021 29 00 des Zolltarifs) und kieferorthopädischen Apparaten (aus Unterposition 9021 10 des Zolltarifs), soweit sie der Unternehmer in seinem Unternehmen hergestellt oder wiederhergestellt hat;
Es ist kein Wahlrecht! Entweder steuerfrei oder steuerpflichtig!
Gemäß § 4 Nr. 14 Satz 4 Buchstabe b UStG ist die Lieferung oder Wiederherstellung von Zahnprothesen und kieferorthopädischen Apparaten umsatzsteuerpflichtig, soweit sie der Zahnarzt in seinem Unternehmen hergestellt oder wiederhergestellt hat. Dies gilt auch, wenn nicht der Zahnarzt selbst, sondern ein bei ihm angestellter Zahntechniker die Arbeit anfertigt.
Eine Besonderheit gilt für kieferorthopädische Apparate: Werden diese für eine Heilbehandlung eingesetzt, steht nicht mehr die zahntechnische Leistung, sondern die Heilbehandlung im Vordergrund. In diesem Fall ist die Lieferung bzw. Überlassung kieferorthopädischer Apparate [COLOR=#FF0033]ohne[/COLOR] Umsatzsteuer abzurechnen.
Hierzu folgendes Beispiel:
Zahnarzt Z und Kieferorthopäde K haben sich zu einer Gemeinschaftspraxis zusammengeschlossen. Für die kieferorthopädische Behandlung stellen beide in einem von der Praxis unterhaltenen Labor unter anderem Zahnspangen her, die sie ihren Patienten überlassen. Ziel der Behandlung ist es, Missbildungen des Kiefers zu korrigieren oder zu vermindern.
Die Umsätze aus der Tätigkeit als Zahnarzt bzw. Kieferorthopäde sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Da K und Z die kieferorthopädischen Apparate aber in ihrem eigenen Unternehmen hergestellt haben, müsste die Überlassung der Zahnspange umsatzsteuerpflichtig sein, weil beide in Konkurrenz zu Zahntechnikern getreten sind.
Als Ausnahme von der Ausnahme gilt hier jedoch, dass die ausgeübte Tätigkeit wesentlich durch das Herbeiführen eines Behandlungserfolges im Rahmen einer Heilbehandlung geprägt war. Letztlich ist der Einsatz der Zahnspange also Teil der zahnärztlichen Dienstleistung. Die Rechnung ist daher ohne Umsatzsteuer auszustellen.
§ 9 UStG: Verzicht auf Steuerbefreiungen (1) Der Unternehmer kann einen Umsatz, der nach § 4 Nr. 8 Buchstabe a bis g, Nr. 9 Buchstabe a,[COLOR=#FF0033] Nr. 12[/COLOR], 13 oder 19 steuerfrei ist, als steuerpflichtig behandeln, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird.
Das Optionsrecht würde hier ebenfalls nicht greifen, wenn der Umsatz steuerfrei ist!
Was hat denn die Rechnung für eine Zahnspange in der Buchhaltung zu suchen? Die Frage, ob mit oder ohne Mehrwertsteuer, ist doch hier völlig ohne Belang. Es handelt sich um Aufwendungen, die in der privaten Steuererkärung unter aussergewöhnliche Belastungen einzutragen sind. Es geht hier nciht um eine Ausgangsrechnung, der sehr lange Vortrag von Patrick Jane geht an der Fragestellung vorbei.
Die Rechnung ist brutto in der privaten Steuererklärung einzutragen.
Titel der Frage: "Mehrwertsteuer Kieferothopädische Leistungen"
Ich fand die Fragestellung grundsätzlich interessant, ob diese Leistungen der Kieferorthopädie MIT oder OHNE USt fakturiert werden, aus Sicht der Praxis.
Ich habe keine Ahnung warum DU generell deinen Senf dazugeben musst????!!!
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