Unfall mit dem Privatfahrzeug während geschaftlicher Nutzung
Hallo,
ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann, da mein Chef diese Problem auf mich abgewälzt hat und ich keine Buchhalter bin.
Ich bin Angestellter und habe bis letztes Jahr geschäftliche Fahrten mit meinem Privatfahrzeug für die Firma erledigen müssen. Dabei kam es zu einem nichtverschuldeten Unfall. Nach einigem hin und her hat der Firmeninhaber zugestimmt, die mir dadurch entstandenen Kosten zu übernehmen. Der Schaden war in der Zwischenzeit repariert und von meiner Versicherung an die Werkstatt, welche eine Rechnung ausgestellt hat, bezahlt wobei ich meinen Selbstkostenanteil bezahlt habe.
Jetzt sagt mein Chef, sein Steuerberater hätte ihm erklärt, dass die Zahlung über den Lohn erfolgen müsste, weil es ansonsten eine steuerwerter Vorteil sei da die Firma kein Vertragsverhältniss mit meiner Versicherung hat und daher keine Zahlungen an diese leisten könne.
Problem ist für ihn, dass er weder von meiner Versicherung noch der Werkstatt eine Rechnung erhält die auf die Firma lautet. Generell ist es meiner Versicherung egal wer den Schaden zurückkauft.
Ich hoffe, dass es hier jemanden gibt der mir sagen kann wie man das buchhalterisch am besten lösen kann, damit ich nicht auf meinen Kosten sitzen bleibe und die Firma keine Probleme bekommt.
Vielen Dank
Hallo,
ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann, da mein Chef diese Problem auf mich abgewälzt hat und ich keine Buchhalter bin.
Ich bin Angestellter und habe bis letztes Jahr geschäftliche Fahrten mit meinem Privatfahrzeug für die Firma erledigen müssen. Dabei kam es zu einem nichtverschuldeten Unfall. Nach einigem hin und her hat der Firmeninhaber zugestimmt, die mir dadurch entstandenen Kosten zu übernehmen. Der Schaden war in der Zwischenzeit repariert und von meiner Versicherung an die Werkstatt, welche eine Rechnung ausgestellt hat, bezahlt wobei ich meinen Selbstkostenanteil bezahlt habe.
Jetzt sagt mein Chef, sein Steuerberater hätte ihm erklärt, dass die Zahlung über den Lohn erfolgen müsste, weil es ansonsten eine steuerwerter Vorteil sei da die Firma kein Vertragsverhältniss mit meiner Versicherung hat und daher keine Zahlungen an diese leisten könne.
Problem ist für ihn, dass er weder von meiner Versicherung noch der Werkstatt eine Rechnung erhält die auf die Firma lautet. Generell ist es meiner Versicherung egal wer den Schaden zurückkauft.
Ich hoffe, dass es hier jemanden gibt der mir sagen kann wie man das buchhalterisch am besten lösen kann, damit ich nicht auf meinen Kosten sitzen bleibe und die Firma keine Probleme bekommt.
Vielen Dank