Moin,
Ich bin neu hier, auch wenn ich bereits gelegentlich von Threads in diesem Forum lernen durfte. Ich bin Teil des Vorstandes eines gemeinnützigen Jugend- und Kulturvereins in dem wir zu dritt gemeinschaftlich die Geschäftsführung erledigen. Es gibt also keinen Kassenwart o.ä Spezialisierungen der Vorstandsmitglieder. Der Umsatz - ausschließlich aus Spenden ideeller Bereich - beträgt so etwa €20.000 / Jahr. Ist also eher überschaubar. So viel also zum Kontext meiner Frage.
Versehentlich hat ein Vorstandsmitglied beim Abschluss eines privaten DSL-Vertrags das Vereinskonto bei der Lastschrift angegeben. Das scheint wohl passiert zu sein, weil die EC-Karten von Vereins- und Privatkonto sich zum verwechseln ähnlich sehen. Auf der Vereinskarte steht nämlich der Name der Kontobevolmächtigten Person und nicht der Vereinsname. Im weiteren wurden nun etwa €80 an privaten Buchungen von dem Vereinskonto eingezogen, was bei einer eingehenden Betriebsprüfung ja auffallen würde, da bereits ein DSL-Vertrag für die Vereinsräumlichkeiten besteht und es keinen Vertrag mit der genannten Vertragsnummer zu diesen LS-Einzügen gibt. Da der Betrag eher unerheblich ist, bezweifle ich jetzt erstmal, dass soetwas zu einem Entzug der Gemeinnützigekeit führen würde, wenn alles andere "sauber" ist. Dennoch bin ich mir nicht ganz klar, wie wir damit "richtig" umgehen sollen.
Das Lastschriftmandat wurde mittlerweile auf das Privatkonto geändert und das Vorstandsmitglied hat eine Ausgleichszahlung auf das Vereinskonto angewiesen und ein Erklärung zum Verlauf der Angelenheit geschrieben. Wie buche ich nun
1.) Die LS-Abbuchungen und
2.) Die Ausgleichzahlung des Vorstandsmitglieds.
Haben hier Leute Erfahrungen mit so ähnlichen Fällen bei gemeinnützigen Körperschaften?
In meiner Praxis als Buchhaltungsassistenz für einen Kaufmann habe ich solche Fälle - insbesondere private Nutzung geschäftlicher EC-Karten - in der Vergangenheit als Privatentnahmen gebucht, aber das geht ja bei Kapitalgesellschaften besonders bei gemeinnützigen nicht.
Ich wäre euch sehr dankbar für Hilfe. Bisher habe ich über die Suchfunktion keine vergleichbaren Threads gefunden und hoffe jetzt keinen doppelten Thread geöffnet zu haben. Ich muss mich hier noch orientieren.
Viele Grüße aus dem Norden
gro*
Ich bin neu hier, auch wenn ich bereits gelegentlich von Threads in diesem Forum lernen durfte. Ich bin Teil des Vorstandes eines gemeinnützigen Jugend- und Kulturvereins in dem wir zu dritt gemeinschaftlich die Geschäftsführung erledigen. Es gibt also keinen Kassenwart o.ä Spezialisierungen der Vorstandsmitglieder. Der Umsatz - ausschließlich aus Spenden ideeller Bereich - beträgt so etwa €20.000 / Jahr. Ist also eher überschaubar. So viel also zum Kontext meiner Frage.
Versehentlich hat ein Vorstandsmitglied beim Abschluss eines privaten DSL-Vertrags das Vereinskonto bei der Lastschrift angegeben. Das scheint wohl passiert zu sein, weil die EC-Karten von Vereins- und Privatkonto sich zum verwechseln ähnlich sehen. Auf der Vereinskarte steht nämlich der Name der Kontobevolmächtigten Person und nicht der Vereinsname. Im weiteren wurden nun etwa €80 an privaten Buchungen von dem Vereinskonto eingezogen, was bei einer eingehenden Betriebsprüfung ja auffallen würde, da bereits ein DSL-Vertrag für die Vereinsräumlichkeiten besteht und es keinen Vertrag mit der genannten Vertragsnummer zu diesen LS-Einzügen gibt. Da der Betrag eher unerheblich ist, bezweifle ich jetzt erstmal, dass soetwas zu einem Entzug der Gemeinnützigekeit führen würde, wenn alles andere "sauber" ist. Dennoch bin ich mir nicht ganz klar, wie wir damit "richtig" umgehen sollen.
Das Lastschriftmandat wurde mittlerweile auf das Privatkonto geändert und das Vorstandsmitglied hat eine Ausgleichszahlung auf das Vereinskonto angewiesen und ein Erklärung zum Verlauf der Angelenheit geschrieben. Wie buche ich nun
1.) Die LS-Abbuchungen und
2.) Die Ausgleichzahlung des Vorstandsmitglieds.
Haben hier Leute Erfahrungen mit so ähnlichen Fällen bei gemeinnützigen Körperschaften?
In meiner Praxis als Buchhaltungsassistenz für einen Kaufmann habe ich solche Fälle - insbesondere private Nutzung geschäftlicher EC-Karten - in der Vergangenheit als Privatentnahmen gebucht, aber das geht ja bei Kapitalgesellschaften besonders bei gemeinnützigen nicht.
Ich wäre euch sehr dankbar für Hilfe. Bisher habe ich über die Suchfunktion keine vergleichbaren Threads gefunden und hoffe jetzt keinen doppelten Thread geöffnet zu haben. Ich muss mich hier noch orientieren.
Viele Grüße aus dem Norden
gro*
Bearbeitet:
grobini - 07.03.2022 23:04:01