Liebes Forum,
hab mal wieder ein Thema zu diskutieren und würde eure Meinung dazu gerne lesen:
Folgender Sachverhalt:
Es wurde eine Kooperation mit einem Stromversorger mit folgenden Eckpunkten eingegangen:
Der Betreiber darf auf unserem Firmengrundstück E-Ladesäulen installieren und betreiben. Kosten für evtl. Schutzmaßnahmen am Grundstück werden vom Betreiber übernommen, ebenso die Abnahme vom örtlichen Stromversorger und die Einhaltung der Unfallverhütungsmaßnahmen.
Der Grundstückseigentümer ist für die Verkehrssicherheit sowie den Winterdienst verantwortlich.
Laufzeit dieser Kooperation: 15 Jahre
Danach kann der Grundstückseigentümer die Ladesäulen käuflich vom Betreiber erwerben (Preis noch nicht vereinbart) oder aber der Betreiber baut alles wieder ab (Kosten trägt auch dieser).
Miete vom Grundstückseigentümer wird nicht berechnet
Soweit so gut....
ich hätte damit gesagt, wirtschaftlicher als auch zivilrechtlicher Eigentümer ist der Betreiber.... wenn jetzt nicht eine Beteiligung der Baukosten beim Grundstückseigentümer eingetrudelt wäre....
hat der Grundstückseigentümer nun ein WG erworben? eigentlich doch nein..... andererseits die Ladestationen stehen für die nächsten 15 Jahre dem Unternehmen (kostenpflichtig) zur Verfügung.... also ein Nutzungsrecht/Miete?
Leasingerlass kommt nicht zur Anwendung, oder doch? (wg. der Kaufoption)
Was sind eure Ideen / Vorschläge?
Besten Dank und liebe Grüße
die drei?
hab mal wieder ein Thema zu diskutieren und würde eure Meinung dazu gerne lesen:
Folgender Sachverhalt:
Es wurde eine Kooperation mit einem Stromversorger mit folgenden Eckpunkten eingegangen:
Der Betreiber darf auf unserem Firmengrundstück E-Ladesäulen installieren und betreiben. Kosten für evtl. Schutzmaßnahmen am Grundstück werden vom Betreiber übernommen, ebenso die Abnahme vom örtlichen Stromversorger und die Einhaltung der Unfallverhütungsmaßnahmen.
Der Grundstückseigentümer ist für die Verkehrssicherheit sowie den Winterdienst verantwortlich.
Laufzeit dieser Kooperation: 15 Jahre
Danach kann der Grundstückseigentümer die Ladesäulen käuflich vom Betreiber erwerben (Preis noch nicht vereinbart) oder aber der Betreiber baut alles wieder ab (Kosten trägt auch dieser).
Miete vom Grundstückseigentümer wird nicht berechnet
Soweit so gut....
ich hätte damit gesagt, wirtschaftlicher als auch zivilrechtlicher Eigentümer ist der Betreiber.... wenn jetzt nicht eine Beteiligung der Baukosten beim Grundstückseigentümer eingetrudelt wäre....
hat der Grundstückseigentümer nun ein WG erworben? eigentlich doch nein..... andererseits die Ladestationen stehen für die nächsten 15 Jahre dem Unternehmen (kostenpflichtig) zur Verfügung.... also ein Nutzungsrecht/Miete?
Leasingerlass kommt nicht zur Anwendung, oder doch? (wg. der Kaufoption)
Was sind eure Ideen / Vorschläge?
Besten Dank und liebe Grüße
die drei?