Geht es um die GmbH-Anteile?
09.10.2017 11:12:10
[CODE]die UStVA als Entwurf mit SuSa, BWA und monatlicher GuV an den Mandanten senden mit der Bitte, diese zu prüfen und abschließend freizugeben mittels Unterschrift.[/CODE]
Wenn man als sebständiger BiBu den JA erstellt und als Entwurf dem Mandanten sendet mit der Bitte per Unterschrift freizugeben. Würde das auch gehen? |
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21.11.2016 18:54:00
Die Bahn erbringt die Leistung an das Institut und nicht an sie. Sie sind nicht der Leistungsempfänger dieser Leistung, sondern das Institut. Deshalb ist der Vorsteuerabzug nach 15 Abs.1 UstG ausgeschlossen. Die Weiterberechnung der Kosten ist nicht mit den durchlaufenden Posten zu verwechseln. Bei der Weiterberechnung handelt es sich um zwei separaten steuerlichen Vorgänge. Die Leistung des Instituts ist eine einheitliche Leistung, die umsatzsteuerfrei ist. Bei Verauslagung handelt es sich um die durchlaufenden Posten: wenn jemand die Rechnungen bezahlt, die an sie ausgestellt sind. Dann kann man die Vorsteuer ziehen.
PS: Wenn sie die Vorsteuer für die Belege von gemeinnützigen Vereinen geltend gemacht haben, dann haben sie die Steuern hinterzogen. |
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